Wohnungsbau in Niedersachsen: 2018 wurden über 27.000 Wohnungen fertiggestellt
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 045 vom 16.05.2019
HANNOVER. Die Bauwirtschaft hat im Jahr 2018 in Niedersachsen insgesamt 27.366 Wohnungen fertiggestellt. Das waren 4,0% weniger als im Jahr 2017. Bezogen auf die vergangenen zehn Jahre wurde 2018 dennoch die dritthöchste Zahl von Wohnungen fertiggestellt. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, unterliegt der Wohnungsbau starken konjunkturellen Schwankungen. Der Spitzenwert konnte im Jahr 2016 mit 29.300 fertiggestellten Wohnungen erreicht werden.
Von allen fertiggestellten Wohnungen im Jahr 2018 befanden sich ca. 90% (24.739) in neuen Wohngebäuden. Im Vergleich zu 2017 bedeutete dies einen Rückgang um 2,9%. Weitere 2.202 Wohnungen wurden durch Baumaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden erstellt, 18,1 % weniger als 2017. Weitere 425 Wohnungen entstanden durch Neubau oder Umbau von Nichtwohngebäuden, zum Beispiel durch den Umbau von Büro- oder Betriebsgebäuden. Das waren insgesamt 22,5% mehr als im Jahr 2017.
Von den im Jahr 2018 neu erbauten Wohnungen entfielen gut 44% (10.939) auf Einfamilienhäuser. Im Vergleich zum Jahr 2017 entsprach dies einem Minus von 3,9%. Weitere 10% der Wohnungen (2.470) befanden sich in neuen Zweifamilienhäusern, 4,6% mehr als im Vorjahr. Der Geschosswohnungsbau, dazu zählen Gebäude mit 3 oder mehr Wohnungen, stellte gut 43% (10.678) aller neuen Wohnungen. Im Vergleich zu 2017 wuchs die Zahl der neuen Geschosswohnungen um 4,2% an. Die restlichen knapp 3% der Neubauwohnungen (652) entfielen auf Wohnheime. Hier ging die Zahl der neu erstellten Wohnungen gegenüber 2017 um 56,0% zurück.
Bei unveränderter durchschnittlicher Wohnfläche von 80 m² lagen die veranschlagten Baukosten je neu gebauter Geschosswohnung bei 109.000 Euro. Im Vergleich zu 2017 ist das ein Anstieg um 6,7 %.
Eine Tabelle mit detaillierten Informationen |
Methodische Hinweise:
Nichtwohngebäude: Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend (mindestens zu mehr als der Hälfte der Nutzfläche) Nichtwohnzwecken dienen. Zu den Nichtwohngebäuden zählen z. B. Betriebsgebäude und Büro- und Verwaltungsgebäude.
Baukosten: Veranschlagte Baukosten zum Zeitpunkt der Baugenehmigung, nur Kostengruppen 300 und 400 der DIN 276.
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