Weitere Zunahme der geleisteten Arbeitsstunden der Erwerbstätigen im Jahr 2012
Pressemitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen
Datum: 01. Februar 2013
Nummer 08/13
HANNOVER. Nach Angaben des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) hat sich die Zahl der geleisteten Stunden am Arbeitsort Niedersachsen im Vorjahresvergleich in 2012 um ca. 42 Millionen auf 5,244 Milliarden Stunden erhöht. Dies entspricht einem Zuwachs von + 0,8 %. Niedersachsen verzeichnet für 2012 einen stärkeren Anstieg als der Durchschnitt aller Bundesländer (+ 0,3 %). Für 2012 ist damit die höchste Anzahl an geleisteten Arbeitsstunden seit Beginn der Weltwirtschaftkrise 2008 zu verzeichnen.
Die Zahl der Arbeitsstunden, die ein Erwerbstätiger im Durchschnitt im Jahr 2012 in Niedersachsen geleistet hat, ging um 0,4 % auf 1 376 Stunden zurück. Dies entspricht nahezu dem Wert der westlichen Bundesländer von 1 378 Stunden. Der Rückgang gegenüber dem Jahr 2011 ist durch einen negativen Kalendereffekt verursacht worden: Im Schaltjahr 2012 gab es durch die Lage der Feiertage einen Arbeitstag weniger als im Vorjahr.
Somit ist der Anstieg des Arbeitsvolumens auf die solide Entwicklung der Zahl der Erwerbstätigen mit + 1,2 % gegenüber 2011 zurückzuführen.
Bei den hier vorgelegten Länderergebnissen, die auf dem Rechenstand des Statistischen Bundesamtes vom Januar 2013 bzw. August 2012 basieren, handelt es sich um Berechnungen des Arbeitskreises "Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder" AK ETR, dem alle Statistischen Ämter der Länder, das Statistische Bundesamt sowie der Deutsche Städtetag angehören.
Weitere Informationen und detaillierte Ergebnisse finden Sie auf der Homepage des AK ETR: www.aketr.de.
Tabelle mit Arbeitsstunden in Niedersachsen und im Bundesgebiet 2012 |
Methodische Hinweise:
Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte, Richter, marginal Beschäftigte, Soldaten) oder als Selbstständige beziehungsweise als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen. Nicht zum Arbeitsvolumen gehören hingegen die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden, beispielsweise Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit oder krankheitsbedingte Abwesenheit. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die nicht bezahlten Pausen für das Einnehmen von Mahlzeiten sowie die Zeit für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Das Arbeitsvolumen umfasst somit die Gesamtzahl der während des Berichtszeitraums am jeweiligen Arbeitsort von Arbeitnehmern und Selbstständigen innerhalb einer Region tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Es berücksichtigt weder Intensität noch Qualität der geleisteten Arbeit. Das Arbeitsvolumen ergibt sich als Produkt aus Erwerbstätigenzahl und Arbeitszeit je Erwerbstätigen.
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