Wasserverbrauch der niedersächsischen Haushalte im Hitzejahr 2019 kräftig gestiegen
LANDESAMT FÜR STATISTIK NIEDERSACHSEN, PRESSEMITTEILUNG NR. 059 VOM 11.05.2022
HANNOVER. Im Jahr 2019 betrug die durchschnittliche Wasserabgabe pro Kopf und Tag an Haushalte einschließlich Kleingewerbe in Niedersachsen 137,7 Liter. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, war das aufgrund der außerordentlich trockenen Witterung des Jahres 2019 ein Anstieg des Verbrauchs um 10,8 Liter pro Kopf und Tag im Vergleich zu dem Berichtsjahr 2016 (126,9 Liter). Im Hitzejahr 2019 wurde damit der höchste Pro-Kopf-Verbrauch seit 1991 ermittelt.
Insgesamt 253 Unternehmen und Einrichtungen sorgten 2019 für die Durchführung der öffentlichen Wasserversorgung. Die Einwohnerinnen und Einwohner Niedersachsens waren 2019 mit 99,5% nahezu flächendeckend an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen.
Insgesamt wurden 502 Millionen m³ Wasser zum Letztgebrauch abgegeben, davon an private Haushalte einschließlich Kleingewerbe rund 399 Millionen m³. Zu dem Kleingewerbe gehören beispielsweise Arztpraxen, Bäckereien und Metzgereien. Deren Wasserverbrauch kann häufig nicht separat, sondern nur über Hauszähler zusammen mit anderen Einheiten erfasst werden. Gewerbe und sonstige Abnehmerinnen und Abnehmer nahmen weitere rund 103 Millionen m³ Wasser ab. Neben dem Gewerbe umfasst diese Gruppe öffentliche Einrichtungen, Krankenhäuser oder die Landwirtschaft.
Durchschnittliche tägliche Trinkwasserabgabe an Haushalte einschließlich Kleingewerbe 1991 - 2019 in Niedersachsen (Grafik) |
Hinweise: Diese und andere Ergebnisse zu der öffentlichen und nichtöffentlichen Wasserversorgung und -entsorgung finden Sie im Themenbereich Umwelt und Energie auf unserer Homepage.
Daten zur Wasserversorgung und zum Wasserverbrauch der Haushalte werden alle drei Jahre auf der Grundlage des Umweltstatistikgesetzes 2021 bei den öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen erhoben. Ergebnisse zur öffentlichen Wasserversorgung des Jahres 2022 werden voraussichtlich Ende 2023 vorliegen.
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