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Vorläufige Zahl der Inobhutnahmen: Zahl der Inobhutnahmen stark angestiegen - Häufigster Grund: Unbegleitete Einreise aus dem Ausland

Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen




30.06.2016: Endgültige Ergebnisse der Inobhutnahmen 2015
Vorläufige Ergebnisse: Aufgrund eines Fehlers in der Aufbereitung werden sich die Daten zu den Inobhutnahmen noch einmal ändern. Die Auswirkungen auf das Gesamtergebnis für Niedersachsen sind gering. – 28.06.2016, 15:00 Uhr

Datum: 28. Juni 2016
Nummer 52/16

HANNOVER. Im Jahr 2015 stieg die Zahl der von den Jugendämtern in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen deutlich an. Diese kurzfristige Maßnahme dient dem Schutz der Betroffenen. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) weiter mitteilt, wurden insgesamt 5 758 Jungen und Mädchen unter den Schutz der Behörden gestellt, 1873 Betroffene mehr als 2014.

Hauptgrund für den deutlichen Anstieg der Inobhutnahmen waren die unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland. Gegenüber dem Vorjahr versiebenfachte sich die Zahl der Minderjährigen, die im Jahr 2015 ohne einen Erziehungsberechtigten nach Niedersachsen kamen. Wurden 2014 aus diesem Grund 354 Kinder und Jugendliche dem Jugendamt übergeben, erhöhte sich diese Zahl im vergangenen Jahr auf 2 492.

Von diesen unbegleitet eingereisten Kindern und Jugendlichen waren 2 286 Jungen und 206 Mädchen. Für den überwiegenden Teil dieser Kinder und Jugendlichen wurde die Altersklasse 16 bis 18 Jahre angegeben (1 686 Personen). Weitere 567 Jungen und Mädchen zählten zur Altersklasse zwischen 14 und 16 Jahren, 127 Kinder zu der Altersklasse zwischen 12 und 14 Jahren. Die weiteren 112 Kinder verteilten sich auf die Altersklassen unter 12 Jahren.

Nach der unbegleiteten Einreise aus dem Ausland war ein weiterer Hauptgrund für die Inobhutnahme die Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils. Dieser Anlass für die Maßnahme lag bei 1 682 Kindern und Jugendlichen vor. Zu beachten ist, dass jeweils bis zu zwei Gründe für die Inobhutnahme angegeben werden können. Neben „sonstige Probleme“ (1 482) wurden Beziehungsprobleme (524), Vernachlässigung (457) und Anzeichen für Misshandlung (356) von den Jugendämtern häufiger als Grund genannt.

In 1 358 Fällen erfolgte die Maßnahme auf Wunsch des Kindes oder des Jugendlichen. Bei 4 400 Jungen und Mädchen wurde das Jugendamt aufgrund einer Gefährdung (dringende Gefahr) tätig. Während der Maßnahme waren die meisten Betroffenen in einer Einrichtung untergebracht, 1 253 Mädchen und Jungen hielten sich bei einer geeigneten Person auf und weitere 1 036 Kinder und Jugendlichen wurden in einer sonstigen betreuten Wohnform versorgt.


Kontakt:
Frau Köhler, Tel: 0511 9898 2242
Herr Plate, Tel: 0511 9898 2243


Methodische Hinweise:
Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen, wenn diese darum bitten, wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes dieses erfordert oder wenn Minderjährige ohne Begleitung nach Deutschland einreisen und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte hier aufhalten.

Methodisch ist zu beachten, dass die örtlich zuständigen Jugendämter dem LSN jede abgeschlossene Inobhutnahme mitteilen. Grundsätzlich soll die Inobhutnahme eine kurzzeitige Maßnahme zum Schutz der Kinder und Jugendlichen sein, die die Heranwachsenden aus einer Gefährdungssituation herausnimmt und die Zeit abdeckt, bevor sich in den meisten Fällen eine weitere – häufig langfristige – Hilfe für die Betroffenen anschließt.

Aufgrund des deutlichen Anstiegs bei der Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge war die zeitnahe weitere Versorgung der Kinder und Jugendlichen teilweise schwierig, so dass die vorläufigen Schutzmaßnahmen nicht selten länger andauerten. Die Kinder und Jugendlichen, die 2015 in Obhut genommen wurden und für die die Maßnahme am 01. Januar 2016 noch andauerte, sind dementsprechend in den Zahlen für 2015 noch nicht enthalten. Diese Fälle werden erst 2016 in die Erhebung einfließen.




Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


Herausgeber:
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Telefon: 0511 9898-1125
Telefax: 0511 9898-991125

E-Mail: pressestelle(at)statistik.niedersachsen.de
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Journalistische Anfragen richten Sie bitte an die o. g. Auskunftgebenden.


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