Überdurchschnittlicher Cola-Konsum in Niedersachsen
Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen
Datum: 22.07.2016
Nummer 63/16
HANNOVER. Im Jahr 2013 kauften die niedersächsischen Haushalte im Monat durchschnittlich 6,1 Liter koffeinhaltige Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, waren dies deutlich mehr als im Bundesdurchschnitt (4,9 Liter). Der durchschnittliche niedersächsische Haushalt konsumierte somit fast ein Viertel mehr Cola und alkoholfreie Cola-Mixgetränke als im bundesweiten Mittel.
Gegenüber 1998 (3,1 Liter) hat sich die monatlich von niedersächsischen Privathaushalten gekaufte Menge an koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken mit Kohlensäure fast verdoppelt. In Niedersachsen war der Anstieg deutlich stärker als im Bundesdurchschnitt, wo der Verbrauch von einem ähnlich hohen Niveau 1998 (3,0 Liter) je Haushalt lediglich um knapp zwei Drittel stieg.
Insgesamt gab der durchschnittliche niedersächsische Haushalt im Jahr 2013 monatlich 4,07 Euro für koffeinhaltige Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure (1998 = 2,23 Euro) aus. Im Bundesdurchschnitt lagen die Ausgaben bei 3,13 Euro im Monat.
Den größten Konsum an Cola und alkoholfreien Cola-Mixgetränken hatten Familien mit Kindern mit 12,7 Litern je Haushalt und Monat, während z.B. alleinlebende Männer und Frauen durchschnittlich 3,6 Liter und Paare ohne Kinder 5,0 Liter im Monat verbrauchten. Die durchschnittliche Haushaltsgröße von Haushalten mit Kindern lag bei 3,8 Personen.
Methodischer Hinweis:
Zu den koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken mit Kohlensäure zählten 2013 neben Cola auch alkoholfreie Cola-Mixgetränke. Bis 2008 wurden neben Cola und alkoholfreien Cola-Mixgetränken auch Energiegetränke zu den koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken mit Kohlensäure zugeordnet. Seit der Erhebung 2013 werden Energiegetränke separat erfasst; die Kategorie „koffeinhaltige Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure“ ist somit inhaltlich enger gefasst als in früheren Erhebungen. Die hier ausgewiesen Daten betreffen nur die im Einzelhandel umgesetzten Getränke. Von dieser Auswertung ausgenommen sind die Getränke als Bestandteil von Verpflegungsdienstleistungen (u.a. in Gaststätten, Restaurants, Cafés, Eisdielen, an Imbissständen und von Lieferservices) sowie die Getränke in Kantinen und Mensen.
Diese Ergebnisse wurden im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) erhoben. Die EVS wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder seit 1962/63 im Zeitabstand von fünf Jahren durchgeführt, zuletzt im Jahr 2013. In Niedersachsen nahmen im Jahr 2013 rund 6 000 private Haushalte aus allen Bevölkerungsschichten an dieser Erhebung teil, dies entsprach rund 0,2 % aller niedersächsischen Haushalte. Die erhobenen Daten wurden auf die insgesamt rund 3,8 Millionen niedersächsischen Haushalte hochgerechnet. Jeder Fünfte an der EVS beteiligte Haushalt führte einen Monat lang ein „Feinaufzeichnungsheft“. In diesem Heft wurden alle Ausgaben sowie die gekauften Mengen für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren eingetragen.
Weitere Informationen und Veröffentlichungen zur EVS stehen im Internetangebot des LSN Themenbereich Haushalte und Familien, Mikrozensus und freiwillige Haushaltsbefragungen unter Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) zur Verfügung.
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