Reallöhne stiegen im Jahr 2024 in Niedersachsen um 3,2%
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 020 vom 26.02.2025
- Nominallohnindex stieg im Jahr 2024 um 5,4%
- Stärkster Reallohnanstieg seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008
- Anstieg des Reallohns im 4. Quartal 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,4%
Die Entwicklung des Reallohnindex ist sowohl von der Entwicklung des Nominallohnindex als auch von der Entwicklung des Verbraucherpreisindex abhängig. Die durchschnittliche Preisveränderung in Niedersachsen im Jahr 2024 lag bei 2,1% im Vergleich zum Vorjahr. Durch den geringeren Zuwachs der Inflationsrate im Vergleich zum Vorjahr stiegen die preisbereinigten Bruttomonatsverdienste, die Reallöhne, in Niedersachsen im Jahr 2024 deutlich um durchschnittlich 3,2%. Dies ist der stärkste Reallohnanstieg seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008. Im Jahr 2023 lag diese Veränderungsrate bei 0,1%. 2022 gab es mit -4,5% noch die stärksten Reallohnverluste seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008.
Die Nominallohnentwicklung im 4. Quartal 2024 fällt im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ebenfalls positiv aus. Im Vergleich zum 4. Quartal 2023 erhöhten sich die Nominallöhne um 4,9%. Die Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum um 2,4%. Die reale Lohnentwicklung war aufgrund der niedrigen Inflationsrate und des hohen Nominallohnindex in Niedersachsen im 4. Quartal 2024 um 2,4% angestiegen.
Entwicklung der Reallöhne, Nominallöhne und Verbraucherpreise in Niedersachsen seit 2007 (xlsx) |
Seit dem Jahr 2022 ist die Verdiensterhebung die Datengrundlage für die Berechnung des Nominallohnindex. Diese Erhebung hat die zuvor durchgeführte Vierteljährliche Verdiensterhebung abgelöst. Ab dem Berichtsjahr 2023 decken die Verdienstindizes und deren Veränderungsraten die Gesamtwirtschaft in Niedersachsen umfassender ab. Durch die Verdiensterhebung werden zum Beispiel auch kleinere Betriebe erfasst (ab einer sozialversicherungspflichtig beschäftigten Person). Neben den in Vollzeit, Teilzeit und den geringfügig Beschäftigten werden zudem alle weiteren Beschäftigungsarten wie zum Beispiel Auszubildende und Altersteilzeitbeschäftigte abgebildet. Zusätzlich zu den Wirtschaftsbereichen B bis S (Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich) wird jetzt auch der Wirtschaftsabschnitt A (Landwirtschaft) mit abgedeckt (Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 [WZ 2008]).
Durch das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung konnten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über den Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 als Inflationsausgleichsprämie einen Betrag von bis zu 3.000€ steuerfrei gewähren. Die Inflationsausgleichsprämie wird in der Verdienststatistik als Bestandteil des Gesamtbruttoentgelts erfasst und bei den Verdienstindizes mit abgebildet.Kontakt:
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Sven Hartwig, Tel. 0511 9898-2315
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