Reallöhne stiegen im 1. Quartal 2024 in Niedersachsen um 2,3%
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 053 vom 29.05.2024
- Nominallohnindex erhöhte sich im 1. Quartal 2024 um 4,6%
- Im Vergleich zum 4. Quartal 2023 Nominallohnanstieg geringer
- Reallöhne stiegen weiter minimal an
Die Entwicklung des Reallohnindex ist sowohl von der Entwicklung des Nominallohnindex als auch von der Entwicklung des Verbraucherpreisindex abhängig. So lag die durchschnittliche Preisveränderung in Niedersachsen im 1. Quartal 2024 bei +2,3% gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die preisbereinigten Bruttomonatsverdienste, die Reallöhne, stiegen dementsprechend im 1. Quartal 2024 um 2,3% gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die sich abschwächende Inflation und der Anstieg der Nominallöhne führte zu einem Reallohnplus. Im 4. Quartal 2023 stiegen die Reallöhne auch schon um 2,2%.
Entwicklung der Reallöhne, Nominallöhne und Verbraucherpreise in Niedersachsen seit 2007 (xlsx) |
Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab. Informationen zur Berechnung des Nominallohnindex und des Reallohnindex finden Sie hier.
Ab dem Berichtsjahr 2023 decken die Verdienstindizes und deren Veränderungsraten die Gesamtwirtschaft in Niedersachsen umfassender ab. Durch die neue Verdiensterhebung werden zum Beispiel auch kleinere Betriebe erfasst (ab einer sozialversicherungspflichtig beschäftigten Person). Neben den in Vollzeit, Teilzeit und den geringfügig Beschäftigten werden zudem alle weiteren Beschäftigungsarten wie zum Beispiel Auszubildende und Altersteilzeitbeschäftigte abgebildet. Zusätzlich zu den Wirtschaftsbereichen B bis S (Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich) wird jetzt auch der Wirtschaftsabschnitt A (Landwirtschaft) mit abgedeckt (Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 [WZ 2008]).
Durch das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über den Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 als Inflationsausgleichsprämie einen Betrag von bis zu 3.000€ steuerfrei gewähren. Die Inflationsausgleichsprämie wird in der Verdienststatistik als Bestandteil des Gesamtbruttoentgelts erfasst und bei den Verdienstindizes mit abgebildet.
Kontakt:
Kathleen Driefert, Tel. 0511 9898-2351
Über das Landesamt für Statistik Niedersachsen
Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) erstellt auf gesetzlicher Grundlage rund 270 Statistiken zu verschiedenen Themen wie Bevölkerung und Haushalte, Bildung, Erwerbstätigkeit, Finanzen, Wirtschaft und Handel, Industrie oder Umwelt und Energie. Das LSN bietet damit neutrale, verlässliche und fachlich unabhängige Informationen für das Land Niedersachsen, seine Regionen und Kommunen, die mit anderen deutschen und europäischen Daten vergleichbar sind. Diese stehen Politik, Verwaltung, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern zu Informations- und Planungszwecken sowie als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung.
Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht. |
Herausgeber:
© 2024 Landesamt für Statistik Niedersachsen
Pressestelle, Göttinger Chaussee 76, 30453 Hannover
Telefon: 0511 9898-1016
Telefax: 0511 9898-991016
E-Mail: pressestelle@statistik.niedersachsen.de
https://www.statistik.niedersachsen.de
X (ehemals Twitter): twitter.com/Statistik_NDS
Mastodon: Norden.social/@Statistik_NI
Bluesky: bsky.app/profile/statistik-ni.bsky.social
XING: xing.to/LSN
Hinweise zum Datenschutz
Journalistische Anfragen richten Sie bitte an den oben genannten Kontakt. |