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Nominallöhne gingen im Jahr 2020 in Niedersachsen um 0,9% zurück

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 031 vom 23.03.2021



HANNOVER. Der Nominallohnindex ging in Niedersachsen im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 0,9% zurück. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, war der Nominallohnindex im Jahr 2020 seit der Einführung der Vierteljährlichen Verdiensterhebung im Jahr 2007 das erste Mal negativ. Im Jahr 2019 lag der Nominallohnindex im Vergleich zum Jahr 2018 noch bei 2,8%.

Die Entwicklung des Reallohnindex ist abhängig von der Entwicklung des Nominallohnindex und des Verbraucherpreisindex. Die durchschnittliche Preisveränderung in Niedersachsen lag im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr bei +0,4%. Die preisbereinigten Bruttomonatsverdienste, die Reallöhne, gingen von 2019 bis 2020 in Niedersachsen um durchschnittlich 1,2 % zurück. Im Jahr 2019 war der Reallohnindex hingegen noch um 1,3% gestiegen.

Diese rückläufige Lohnentwicklung ist durch den verstärkten Einsatz von Kurzarbeit aufgrund der Corona-Pandemie zu erklären. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von Kurzarbeit betroffen waren, wurden als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezählt und mit gekürzten Ver¬diensten bzw. Arbeitszeiten in die Statistik einbezogen. Methodisch beinhalten die Bruttoverdienste bei dieser Erhebung ausschließlich die von Arbeitgeberseite gezahlten Verdienste. Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung, die von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt wird, sie ist deshalb in den Bruttoverdiensten nicht enthalten.

Methodische Hinweise:
In die Berechnung des Nominallohnindex fließen die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste (einschließlich Sonderzahlungen) aller vollzeit-, teilzeit- und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich ein.

Der Nominallohnindex wird als Laspeyres-Kettenindex berechnet. Bei der Indexberechnung nach Laspeyres wird die Arbeitnehmerstruktur aus dem jeweiligen Vorjahr übernommen.

Die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleibt nach Wirtschaftszweigen, Leistungsgruppen und Geschlecht für alle Berichtsquartale identisch, nur die Verdienste weichen ab. Somit kann durch den Laspeyres-Kettenindex gezeigt werden, wie sich die durchschnittlichen Bruttoverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verändert hätten, wenn im jeweiligen Vergleichszeitraum die gleiche Struktur der Arbeitnehmerschaft wie im Vorjahr bestanden hätte.

In die Berechnung des Reallohnindex fließen der Nominallohnindex und der Verbraucherpreisindex ein. Der Verbraucherpreisindex gibt die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen wieder, die private Haushalte für Konsumzwecke erwerben. Der Reallohnindex entspricht dem Quotienten aus dem Nominallohnindex geteilt durch den Verbraucherpreisindex.

Tabelle und Grafik: Excel-Format PDF-Format
(Datei ist nicht barrierefrei)
Kontakt:

Kathleen Driefert, Tel. 0511 9898-2351

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


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