Nettoausgaben für Sozialhilfe nach SGB XII stiegen 2012 um mehr als 5 %
Pressemitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen
Datum: 19. August 2013
Nummer 63/13
HANNOVER. Im Jahr 2012 wurden von den niedersächsischen Sozialhilfeträgern brutto 2,77 Milliarden Euro für Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 203 Millionen Euro, betrugen die Nettoausgaben 2,57 Milliarden Euro. Zu den Einnahmen zählen Kostenbeiträge, Kostenersatz und Leistungen von Sozialleistungsträgern, wie Altersrente oder Rückzahlungen. Wie der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) mitteilt, stiegen die Nettoausgaben um 131,7 Millionen Euro (5,4 %) im Vergleich zu 2011. Rein rechnerisch wurden 2012 rund 330 Euro je Einwohner (2011: 307 Euro) für Sozialhilfe gemäß SGB XII ausgegeben (Bevölkerungsstand vom 31.12.2011, der auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011 fortgeschrieben wurde). Es ist dabei zu berücksichtigen, dass rund ein Viertel der Zunahme auf den Rückgang der niedersächsischen Bevölkerung zurückzuführen ist.
Auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen entfiel mit 1,57 Milliarden Euro der größte Teil der Sozialausgaben nach SGB XII. Obwohl diese Nettoausgaben um 84,9 Millionen (+5,7 %) anstiegen, lag ihr Anteil an den Gesamtausgaben, wie im Vorjahr, bei 61 %.
Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stiegen um 31,0 Millionen Euro (+6,6 %) auf netto 500,9 Millionen Euro. Ihr Anteil blieb mit gut 19 % an den gesamten Sozialhilfeausgaben im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Für die Hilfe zur Pflege gaben die Sozialhilfeträger im Jahr 2012 insgesamt 261,3 Millionen Euro aus. Das waren 6,5 Millionen oder 2,6 % mehr als ein Jahr zuvor. Der Anteil an den Nettoausgaben nach SGB XII betrug unverändert gut 10 %.
Die Nettoausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt lagen bei 122,2 Millionen Euro. Gegenüber 2011 waren das 10,8 Millionen Euro (9,7 %) mehr. Dieser Ausgabenposten beanspruchte 4,8 % der gesamten Sozialhilfeausgaben.
Auf den überörtlichen Träger, das Land Niedersachsen, entfielen 57,2 % (1,47 Milliarden Euro; Vorjahr 1,41 Milliarden Euro, +3,9 %) der Leistungen. 42,8 % (1,1 Milliarden Euro; 1,02 Milliarden 2011) mussten die örtlichen Träger, die kreisfreien Städte und Landkreise übernehmen. Der überörtliche Träger ist hauptsächlich für die Eingliederungshilfe behinderter Menschen zuständig. Daher erfolgten 1,25 Milliarden Euro (85 %) der Ausgaben für Leistungen nach dem 6. Kapitel SGB XII (+4,2 %) und fast ausschließlich an Personen innerhalb von Einrichtungen (99,92 %).
Die Nettoausgaben der örtlichen Träger stiegen im Vergleich zu 2011 um 76,5 Millionen Euro (+7,5 %) auf 1,1 Milliarden Euro an. Davon entfielen 45 % (34,4 Millionen Euro) auf die Eingliederungshilfe und 39 % (29,8 Millionen Euro) auf die Grundsicherung. Die Steigerungen bei diesen beiden Hilfearten betrugen +12,3 % beziehungsweise +7,8 % im Vergleich zum Vorjahr. Den prozentual höchsten Zuwachs verzeichnete die Statistische Region Braunschweig mit 8,4 %, den niedrigsten die Statistische Region Weser-Ems mit 7,2 %. Die Ausgaben der Statistischen Regionen Hannover und Lüneburg lagen mit jeweils 7,3 % knapp unter dem Niveau von Niedersachsen.
Im Statistischen Monatsheft Niedersachsen 08/2013 sind ab S. 468 ff. mehrere Tabellen zur Sozialhilfe nach Hilfearten und Trägergruppen 2012 kostenfrei abrufbar.Am Ende der 34. KW wird eine Pressemittelung zu den Mindestsicherungsleistungen nach Beziehern zum Stand 31.12.2012 veröffentlicht.
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