Logo Landesamt für Statistik Niedersachsen - Link zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Kommunale Verschuldung in Niedersachsen um 7,3% gestiegen

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 071 vom 18.07.2023


  • Erhöhung der Wertpapierschulden und Investitionskredite um 10,1%
  • Kommunaler Schuldenstand zum 31.12.2022 bei 14.313 Mio. Euro
  • 12 Gemeinden und Gemeindeverbände komplett schuldenfrei
HANNOVER. Nach den Ergebnissen der jährlichen Schuldenstatistik stiegen die Schulden der niedersächsischen Kommunen beim nicht-öffentlichen Bereich Jahr 2022 um 7,3%, wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt. Im Vorjahr war noch ein moderater Anstieg von 3,7% zu verzeichnen. Die eher längerfristigen Wertpapierschulden und Investitionskredite erhöhten sich um 10,1%. Der Bestand der Kassen- oder Liquiditätskredite reduzierte sich dagegen deutlich um 17,3%.

Der kommunale Schuldenstand belief sich demnach am 31. Dezember 2022 auf eine Summe von 14.131 Mio. Euro oder, pro Kopf berechnet, auf 1.741 Euro. Auf die eher längerfristigen Wertpapierschulden und Investitionskredite entfielen dabei 12.998 Mio. Euro, auf die Kassen- oder Liquiditätskredite 1.134 Mio. Euro.

In Niedersachsen waren insgesamt 12 Gemeinden und Gemeindeverbände komplett schuldenfrei: Stadt Burgwedel, Gemeinde Wagenfeld, Flecken Steyerberg, Gemeinde Scheeßel, Stadt Verden (Aller), Gemeinde Zetel, Gemeinde Moormerland, Gemeinde Dötlingen, die Samtgemeindebereiche Baddeckenstedt und Kirchdorf sowie die gemeindefreien Bezirke Lohheide und Osterheide.

Die höchste Pro-Kopf-Verschuldung hatten der Samtgemeindebereich Heeseberg (11.450 Euro), das Nordseebad Wangerooge (5.907 Euro), die Stadt Pattensen (5.716 Euro), die Nordseeinsel Spiekeroog (4.933 Euro) und die Stadt Alfeld (Leine) (4.932 Euro).


Übersicht der Schuldenständen der Kommunen in Niedersachsen

Von der jährlichen Schuldenstatistik werden auch mehrheitlich öffentlich bestimmte Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU) erfasst. Insgesamt belief sich am 31. Dezember 2022 die Verschuldung dieser Einheiten beim nicht-öffentlichen Bereich auf insgesamt 15.914 Mio. Euro. Dabei entfielen 1.271 Mio. Euro auf den Bereich der Extrahaushalte und 14.643 Mio. Euro auf den Bereich der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen.

Methodischer Hinweis:

Die hier verwendeten Daten beziehen sich auf die originären Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände. Diese Darstellung ermöglicht einen kleinräumigen Nachweis der Ergebnisse. Das Statistische Bundesamt verwendet in seinen Pressemitteilungen den öffentlichen Gesamthaushalt, das heißt Kern- und Extrahaushalte zusammengerechnet. Vor allem durch Zu- und Abgänge in den Kreis der Extrahaushaushalte unterscheiden sich die absoluten Zahlen und Veränderungsraten teilweise deutlich.

Erläuterungen:

Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute und der sonstige inländische und ausländische Bereich wie zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.

Gesamte Verschuldung: Dazu zählen Wertpapierschulden, Kassen- oder Liquiditätskredite und Kredite gegenüber dem nicht-öffentlichen Bereich.

Extrahaushalte: Sind öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen dem Sektor Staat zuzuordnen sind.

Für die ostfriesischen Inseln Spiekeroog und Wangerooge gilt die besondere Situation, dass diese Gemeinden aufgrund der Lage und des Tourismus in Bezug auf die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner eine überdurchschnittliche Infrastruktur vorhalten müssen.

Kontakt:
Dominik Kroll, Tel. 0511 9898-3222


Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.

Herausgeber:
© 2023 Landesamt für Statistik Niedersachsen
Pressestelle, Göttinger Chaussee 76, 30453 Hannover

Telefon: 0511 9898-1016
Telefax: 0511 9898-991016

E-Mail: pressestelle@statistik.niedersachsen.de
https://www.statistik.niedersachsen.de

Twitter: twitter.com/Statistik_NDS
Mastodon: Norden.social/@Statistik_NI
XING: xing.to/LSN

Hinweise zum Datenschutz



Journalistische Anfragen richten Sie bitte an den oben genannten Kontakt.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln