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Kindeswohl: Zahl der Gefährdungseinschätzungen 2021 um 14,3% angestiegen

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 101 vom 30.08.2022


HANNOVER. Im Jahr 2021 wurden in Niedersachsen insgesamt 17.164 Gefährdungseinschätzungen durch die Jugendämter vorgenommen. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, entspricht dies einem Anstieg um 14,3% im Vergleich zum Vorjahr (15.015 Verfahren).

Im Jahr 2021 wurde bei 2.019 Kindern (11,8% der Gefährdungseinschätzungen) eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt. Anzeichen gab es unter anderem für die Vernachlässigung des Kindes (1.098 Fälle) oder eine körperliche Misshandlung (733 Fälle). Die Jugendämter sind gehalten, alle zutreffenden Arten der Kindeswohlgefährdung anzugeben, so dass hier Mehrfachnennungen möglich sind. Im Jahr 2020 wurde in 1.858 Fällen eine akute Kindeswohlgefährdung registriert. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 2021 dementsprechend 8,7% mehr Fälle akuter Kindeswohlgefährdungen.

Eine latente Kindeswohlgefährdung war 2021 bei 2.331 Kindern (13,6% der Gefährdungseinschätzungen) das Ergebnis der jugendamtlichen Prüfung auf Kindeswohlgefährdung. Hier wurden in 1.397 Fällen Anzeichen von Vernachlässigung erkannt. Eine psychische Misshandlung des Kindes wurde in 759 Verfahren festgestellt. Im Jahr 2020 schlossen 2.232 Verfahren mit dem Ergebnis ab, dass eine latente Kindeswohlgefährdung vorlag. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 2021 damit 4,4% mehr latente Kindeswohlgefährdungen.

Insgesamt erkannten die Jugendämter bei 4.350 Kindern eine akute beziehungsweise latente Kindeswohlgefährdung an. Dies entspricht 25,3% aller Gefährdungseinschätzungen, die von Jugendämtern 2021 durchgeführt wurden. Bei den verbleibenden 12.814 Fällen (74,7%) wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Jedoch zeigte sich in 5.762 Verfahren ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf. Ein Jahr zuvor wurde in 5.090 Fällen ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf festgestellt (+13,2%).

Im Vergleich zum Vorjahr waren 2021 deutliche Änderungen bezüglich der Institutionen oder Personen zu verzeichnen, die eine Gefährdungseinschätzung bekannt machten. So wurden 1.182 mehr Fälle durch Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaften (5.257 Fälle; +29,0%) sowie 376 mehr Fälle durch Schulen (2.045 Fälle; +22,5%) gemeldet. Weniger Fälle als im Jahr zuvor wurden durch Bekannte/Nachbarn (1.595 Fälle; -11,8%), Minderjährige selbst (193 Fälle; -11,1%) oder Verwandte (681 Fälle; -7,8%) gemeldet.

Tabellen im Excel-Format mit detaillierten Informationen:

Methodischer Hinweis:
Das zuständige Jugendamt hat eine Gefährdungseinschätzung gemäß § 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) durchzuführen, wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls des Kindes vorliegen. In Zusammenarbeit mehrerer Fachkräfte wird das Gefährdungsrisiko eingeschätzt. Eine Gefährdung des Kindeswohls liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes gegeben ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist. Die Sorgeberechtigten – in der Regel die Eltern bzw. ein Elternteil – sind in diesen Fällen nicht in der Lage oder nicht Willens die Gefährdungssituation für die Kinder oder Jugendlichen abzuwenden.
Kontakt:
Annabell Friedrich, Tel. 0511 9898-2228
Jenny Gentz, Tel. 0511 9898-2239
Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


Herausgeber:
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