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Im Februar beginnt die Agrarstrukturerhebung 2023 in Niedersachsen und Bremen

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 010 vom 24.01.2023


HANNOVER. Die Struktur der Landwirtschaft unterliegt einem ständigen Wandel, der unter anderem stark durch gesellschaftliche und politische Entwicklungen sowie Klimaveränderungen beeinflusst wird. Zur Evaluierung wichtiger politischer Entscheidungen, z.B. im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und zur Beantwortung aktueller Fragen, findet deshalb ca. alle drei Jahre eine europaweite Agrarstrukturerhebung statt.

Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, ist es 2023 wieder soweit. Nach der Landwirtschaftszählung im Jahr 2020, bei der alle landwirtschaftlichen Betriebe Niedersachsens und Bremens oberhalb bestimmter Erfassungsgrenzen befragt wurden, folgt 2023 eine repräsentative Agrarstrukturerhebung, d. h. in Niedersachsen werden ca. 12.000 Betriebe in Form einer Stichprobe für diese Erhebung ausgewählt. Diese und zusätzlich ca. 150 Bremer Betriebe werden ab Mitte Februar 2023 vom LSN angeschrieben und zur Meldung aufgefordert.

Die Erhebung umfasst Fragen zur Rechtsform, zur Bodennutzung einschließlich des Zwischenfruchtanbaus, zu den Eigentums- und Pachtverhältnissen, zum ökologischen Landbau und zu den Tierbeständen. Es werden aber auch Fragen zur Betriebsleitung, zu den Arbeitskräften, zur Bewässerung, zu Praktiken der Bodenbewirtschaftung sowie zur Maschinenausstattung des landwirtschaftlichen Betriebs gestellt.

Soweit möglich, werden zur Entlastung der Auskunftspflichtigen vorhandene Verwaltungsdaten genutzt. Dafür ist es erforderlich, dass von den Auskunftspflichtigem in den Fragebogen u. a. die Antragsnummer aus dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (lnVeKoS) eingetragen wird.

Die Befragung der Betriebe erfolgt mit Hilfe eines Online-Fragebogens. In Ausnahmefällen wie z.B. fehlender technischer Ausstattung ist die Anforderung eines Papierfragebogens möglich.

Die erhobenen Daten werden umfassend auf Unstimmigkeiten geprüft und plausibilisiert, danach anonymisiert und zusammengefasst, sodass kein Rückschluss auf einzelne Betriebe oder Personen gezogen werden kann.

Erste Ergebnisse für Niedersachsen und Bremen auf NUTS2-Ebene sind voraussichtlich ab Frühjahr 2024 verfügbar. In Niedersachsen umfasst diese Ebene die Grenzen der ehemaligen Regierungsbezirke. Die Freie Hansestadt Bremen wird als eine Einheit veröffentlicht. Hierzu zählen Bremen und Bremerhaven.

Weitere Informationen, zum Beispiel zu den geltenden Erfassungsgrenzen, sind online auf der Seite des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (https://www.statistik.niedersachsen.de/landwirtschaft_forstwirtschaft_fischerei/landwirtschaft_in_niedersachsen/agrarstrukturerhebung_landwirtschaftliche_betriebe/) zu finden.

Kontakt:
Karina Krampf, Tel. 0511 9898-2440

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


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