Home-Office 2021: Jeder und jede Zehnte arbeitete jeden Tag zu Hause
LANDESAMT FÜR STATISTIK NIEDERSACHSEN, PRESSEMITTEILUNG NR. 083 VOM 05.07.2022
Wie das Landesamt für Statistik mitteilt haben 22,3% der Erwerbstätigen 2021 in den vier Wochen vor der Befragung mindestens teilweise im Home-Office gearbeitet. Das heißt, dass der Großteil der Erwerbstätigen (77,7%) in Niedersachsen diese Möglichkeit nicht hatte oder sie nicht genutzt hat. Unter den Personen, die zeitweise im Home-Office gearbeitet haben, taten dies 30,8% an weniger als der Hälfte der Arbeitstage, 26,6% an mindestens der Hälfte der Arbeitstage und 42,6% an jedem Arbeitstag. Es lassen sich kaum geschlechterspezifische Unterschiede in Bezug auf die Arbeit von zu Hause aus feststellen. Frauen in Niedersachsen nutzten 2021 mit 21,3% geringfügig seltener die Möglichkeit zum Home-Office als Männer (23,1%).
Am häufigsten arbeiteten 2021 in den vier Wochen vor der Befragung Selbstständige und verbeamtete Personen von zu Hause aus. So war etwa jeder und jede vierte Selbstständige (24,4%), an jedem Arbeitstag von zu Hause tätig. Bei Selbstständigen, die keine anderen Personen beschäftigten, waren es sogar mehr als ein Drittel (36,8%). Bei den verbeamteten Personen arbeitete 2021 jede sechste (17,3%) jeden Tag im Home-Office, während etwas mehr als die Hälfte (54,9%) nie von zu Hause aus arbeitete. Insbesondere Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Auszubildende hatten offenbar kaum Möglichkeiten im Home-Office zu arbeiten. So gaben 97,7% der Arbeiterinnen und Arbeiter an, nicht im Home-Office gearbeitet zu haben, von den Auszubildenden waren es rund 89%.
Erwerbstätige nach Erwerbsarbeit zu Hause und Stellung im Beruf 2021 in Niedersachsen (xlsx) |
Beim Mikrozensus wird jährlich rund 1% der Bevölkerung in Niedersachsen befragt. Die Ergebnisse dieser Stichprobenerhebung werden auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet. Erwerbstätige sind gemäß dem im Mikrozensus zugrunde liegenden Labour-Force-Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Personen im Alter von 15 Jahren und mehr, die im Berichtszeitraum wenigstens 1 Stunde für Lohn oder sonstiges Entgelt einer beruflichen Tätigkeit nachgehen bzw. in einem Arbeitsverhältnis stehen (einschl. Soldateninnen und Soldaten sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige), selbstständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben oder einen Freien Beruf ausüben. Die Fragen zur Erwerbsarbeit zu Hause beziehen sich auf die Erwerbsarbeit in den letzten vier Wochen zum Befragungszeitpunkt.
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