Gasthörerinnen und Gasthörer in Niedersachsen - Sprach- und Kulturwissenschaften beliebteste Fächergruppe
Pressemitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen
Datum: 21. August 2013
Nummer 67/13
HANNOVER. Ein wichtiges Element im Rahmen des „Lebenslangen Lernens“ ist das Gaststudium. Gasthörerinnen und Gasthörer haben hier die Möglichkeit, auch ohne Hochschulzugangsberechtigung an einzelnen Lehrveranstaltungen oder Kursen der Hochschulen teilzunehmen. Im Rahmen des Gaststudiums werden keine Prüfungen abgelegt. Wie der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) mitteilt, waren im Wintersemester (WS) 2012/13 insgesamt 2 753 Gasthörerinnen und Gasthörer an den niedersächsischen Hochschulen eingeschrieben. Von 2 772 Personen im WS 2011/12 sank die Zahl der Gaststudierenden damit minimal um 19 Personen (-0,7 %).
Die meisten Gasthörerinnen und Gasthörer im WS 2012/13 konnte die Leibniz Universität Hannover vorweisen (847 Gasthörer/- innen; 30,8 %), gefolgt von der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (589; 21,4 %), der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen (HAWK) in Hildesheim (335; 12,2 %) und der Universität Osnabrück (327; 11,9 %).
Die beliebteste Fächergruppe war „Sprach- und Kulturwissenschaften“. Knapp 50 % aller Gaststudierenden (1 361; 49,4 %) entschieden sich für diese Fachrichtung. Am zweithäufigsten wurde die Fächergruppe „Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften“ mit 23,8 % (656 Personen) ausgewählt. An dritter Stelle lag die Fächergruppe „Kunst, Kunstwissenschaft“ mit 10,3 % (284 Personen).
Die Möglichkeiten der wissenschaftlichen Weiterbildung nutzten im WS 2012/13 mehr Frauen als Männer. Der Anteil der Gasthörerinnen lag bei 56,9 % (1 566 Personen). 57,5 % der Gaststudierenden waren älter als 60 Jahre. Bei den über 60-Jährigen lag allerdings der Männeranteil mit 69,7 % über dem der Frauen (48,2 %).
Den vollständigen Beitrag mit einer Grafik finden Sie im
Statistischen Monatsheft Niedersachsen 08/2013, S. 409.
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