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Frauenverdienst gut 20 % unter dem der Männer – Verdienstgefälle zwischen den Geschlechtern nahm in Niedersachsen ab

Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen



Datum: 15.03.2017
Nummer 20/17



HANNOVER. Frauen verdienten in Niedersachsen im Jahr 2016 pro Stunde im Durchschnitt 20,4 % weniger als Männer, im Jahr 2015 waren es noch 21,4 %. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) anlässlich des Equal Pay Day mitteilt, nimmt das Verdienstgefälle weiterhin ab. Die Verdienstlücke zwischen Männern und Frauen, der sogenannte unbereinigte Gender Pay Gap, sank 2016 um 1 Prozentpunkt. Die rückläufige Entwicklung des Gender Pay Gap konnte etwas schwächer auch für Gesamtdeutschland beobachtet werden. Hier fiel er von 22,0 % im Jahr 2015 auf 21,5 % im Jahr 2016.

Noch deutlicher wird die Entwicklung im langfristigen Vergleich. Im Jahr 2006 lag der Gender Pay Gap in Niedersachsen noch bei 25,0 %.

Der Verdienstunterschied sank 2016, weil die Bruttostundenverdienste der Frauen stärker zunahmen als die der Männer: Während der Stundenverdienst der weiblichen Beschäftigten um 3,0 % auf durchschnittlich 15,34 Euro brutto (2015: 14,89) anstieg, erhöhte sich der Verdienst der Männer lediglich um 1,8 % auf 19,28 Euro brutto je Stunde (2015: 18,94).

Eine Ursache dürfte sein, dass in den Dienstleistungsbranchen – eine Frauendomäne – die Verdienste deutlicher stiegen als im Verarbeitenden Gewerbe, wo überwiegend Männer arbeiten. Auch von der Einführung des Mindestlohns Anfang 2015 und dem Auslaufen von Übergangsregelungen 2016 profitierten die Frauen stärker als die Männer.


Download: Ein Diagramm und zwei Tabellen


Ansprechpartnerin:
Frau Eichhorn, Tel. 0511 9898-2351


Methodische Hinweise
Gender Pay Gap
Entsprechend der Vorgabe von EUROSTAT wird der unbereinigte Gender Pay Gap im Rahmen der vorliegenden Berechnung als Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst (ohne Sonderzahlungen) der Männer und Frauen im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst (ohne Sonderzahlungen) der Männer definiert. Der unbereinigte Gender Pay Gap berücksichtigt nicht die ungleiche Geschlechterverteilung in den Leistungsgruppen, Beschäftigungsarten und Branchen und gibt daher keinen Aufschluss hinsichtlich des Verdienstabstandes bei vergleichbaren Beschäftigungsverhältnissen (bereinigter Gender Pay Gap).

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


Herausgeber:
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