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Flächenverbrauch bleibt weiterhin hoch

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 116 vom 13.12.2024


  • Flächenverbrauch mit 5,8 ha/Tag noch zu hoch
  • Mehr als die Hälfte der niedersächsischen Bodenfläche landwirtschaftlich genutzt
  • Seit 2019 Zunahme der Waldflächen um 3.000 Hektar

HANNOVER. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, wurden zum 31. Dezember 2023 rund 682.000 Hektar und damit 14,3% der Gesamtfläche Niedersachsens als Siedlungs- und Verkehrsfläche genutzt. Im Vergleich zum Vorjahr nahm diese Fläche um knapp 2.000 ha bzw. 0,3% zu. Im vierjährigen Mittel von 2019 bis 2023 lag der Flächenverbrauch in Niedersachsen bei 5,8 Hektar pro Tag und damit noch über der Grenze des in der Nachhaltigkeitsstrategie für Niedersachsen angestrebten Ziels von weniger als 4 ha pro Tag bis zum Jahr 2030. Insgesamt nahm der Flächenverbrauch zum Vorjahreszeitraum von 2018 bis 2022 damit um 0,1 Hektar ab. Zwischen 2017 und 2021 betrug der vierjährige Durchschnitt allerdings lediglich 5,1 Hektar. Im langjährigen Verlauf kann daher von keiner Abnahme der Flächeninanspruchnahme ausgegangen werden.

Der größte Teil der Bodenfläche Niedersachsens (83,2%) war Ende 2023 von Vegetation bedeckt. Mehr als die Hälfte (57,8%) der niedersächsischen Bodenfläche wurde landwirtschaftlich genutzt und auf 21,7% stand Wald. Die Waldfläche Niedersachsens vergrößerte sich als Auswirkung von (Erst-)Aufforstungsmaßnahmen seit Jahren stetig. Seit 2019 vergrößerte sich die Waldfläche um nahezu 3.000 Hektar. Die verbleibende Vegetationsfläche wurde den Nutzungsarten Gehölz, Heide, Moor, Sumpf und Unland zugeordnet. Etwa 2,1% der niedersächsischen Landesfläche waren von Gewässern bedeckt.

Weitere Weitere Informationen zur Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung sowie eine interaktive Karte zum Flächenverbrauch der einzelnen Kreise finden Sie auf der Homepage sowie in der Datenbank des LSN und in folgender Tabelle.


Bodenfläche nach Art der tatsächlichen Nutzung in Niedersachsen in Hektar (xlsx)

Methodischer Hinweis:
Zu beachten ist, dass die „Siedlungs- und Verkehrsfläche" nicht gleichzusetzen ist mit „versiegelter Fläche", da in die Siedlungs- und Verkehrsfläche auch unbebaute und nicht versiegelte Flächen wie z.B. Grünflächen, Parks und Friedhöfe eingehen. Datengrundlage für die Ermittlung der Siedlungs- und Verkehrsfläche ist die amtliche Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung.

Seit dem 1.1.2016 basiert die Flächenerhebung in allen Bundesländern auf dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS). Zum Stichtag 31.12.2023 wurden durch die Katasterverwaltungen die Daten in das Anwendungsschema 7.1.2 der GeoInfoDok-NEU migriert. Mit dieser Umstellung trat ein neuer ALKIS-Objektartenkatalog in Kraft. Der bisherige Nutzungsartenkatalog der Tatsächlichen Nutzung (TN) wurde erweitert und wird damit zum Katalog der erweiterten Tatsächlichen Nutzung (TN+). Die Daten ab 2023 sind mit den ALKIS-Daten der Vorjahre aus methodischen Gründen deshalb nur eingeschränkt vergleichbar.

Mit dem Stichtag 31.12.2023 änderte sich das Lieferdatenformat seitens der Vermessungsverwaltungen. Statt aggregierter werden aktuelle georeferenzierte Daten genutzt und die Bodenflächen werden seitens der Statistik nach einem einheitlichen Verfahren ermittelt. Durch diese harmonisierte Flächenberechnung kann es zu geringfügigen Abweichungen zu den an anderer Stelle durch die Vermessungsverwaltungen veröffentlichten Flächenangaben kommen.

Kontakt:
Karina Krampf, Tel. 0511 9898-2440


Über das Landesamt für Statistik Niedersachsen
Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) erstellt auf gesetzlicher Grundlage rund 270 Statistiken zu verschiedenen Themen wie Bevölkerung und Haushalte, Bildung, Erwerbstätigkeit, Finanzen, Wirtschaft und Handel, Industrie oder Umwelt und Energie. Das LSN bietet damit neutrale, verlässliche und fachlich unabhängige Informationen für das Land Niedersachsen, seine Regionen und Kommunen, die mit anderen deutschen und europäischen Daten vergleichbar sind. Diese stehen Politik, Verwaltung, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern zu Informations- und Planungszwecken sowie als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung.

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


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