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Equal Pay Day – Gender Pay Gap in Niedersachsen im Jahr 2022 bei 18%

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 027 vom 06.03.2023


Hannover. Am 7. März 2023 ist Equal Pay Day. Dieser Tag markiert symbolisch die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Je früher im Jahr dieser Aktionstag für Lohngerechtigkeit stattfindet, desto geringer fällt die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern aus. Dieser geschlechtsspezifische Verdienstunterschied wird im Gender Pay Gap erfasst.

In der amtlichen Statistik wird zwischen dem unbereinigten und bereinigten Gender Pay Gap unterschieden. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, verdienten die Frauen in Niedersachsen im Jahr 2022 pro Stunde durchschnittlich 18% weniger als Männer. Im Jahr 2022 betrug der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von niedersächsischen Frauen 18,98 Euro, der von niedersächsischen Männern 23,23 Euro.

Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allgemeiner Form miteinander. Nach Altersgruppen betrachtet war der unbereinigte Gender Pay Gap in den Altersgruppen zwischen 55 bis unter 60 und zwischen 60 bis unter 65 Jahre mit 28% am höchsten. In der Altersgruppe der unter 25-Jährigen war der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern nahezu ausgeglichen. Frauen verdienten hier im Durchschnitt 11,91 Euro pro Stunde und Männer 11,95 Euro. In der Altersgruppe der 55 bis unter 60-Jährigen wurden die höchsten Bruttostundenverdienste gezahlt. Die Arbeitnehmerinnen verdienten im Durchschnitt 20,14 Euro pro Stunde und die Arbeitnehmer 27,96 Euro pro Stunde.

Der bereinigte Gender Pay Gap hingegen misst den Verdienstabstand von Frauen und Männern mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiographien. Der bereinigte Gender Pay Gap lag 2022 in Niedersachsen bei 6%.

Tabellen und Grafik (xlsx)

Hinweise:

Basis für die Berechnung des Gender Pay Gap ab 2022 ist die Verdiensterhebung. Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap basieren auf den Erhebungen eines repräsentativen Monats. Im Berichtsjahr 2022 handelt es sich dabei um den April.

Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Pay Gap finden Sie in den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes auf der Internetseite in der Rubrik Häufig gestellte Fragen, sowie in den Artikeln Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nach Bundesländern und Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen – eine Ursachenanalyse auf Grundlage der Verdienststrukturerhebung 2018 in der Zeitschrift WISTA – Wirtschaft und Statistik (Ausgaben 4/2018 und 4/2021).

Zudem möchten wir noch auf den Gender Gap Simulator vom Statistischen Bundesamt hinweisen.

Kontakt:
Sven Hartwig, Tel. 0511 9898-2315

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


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