Ein Viertel weniger Insolvenzverfahren im Jahr 2020
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 016 vom 03.02.2021
HANNOVER. Die Zahl der Anträge zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens lag im Jahr 2020 bei insgesamt 9.767 Verfahren. Nach Angaben des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) ging die Zahl der Verfahren gegenüber dem Vorjahr um 25,8% zurück. Im Jahr 2019 waren 13.164 Insolvenzanträge bei den niedersächsischen Insolvenzgerichten eingereicht worden.
Die Zahl beantragter Unternehmensinsolvenzen sank auf 1.275 Verfahren im Jahr 2020. Dies entspricht einem Rückgang von 14,4% gegenüber dem Vorjahr, im Jahr 2019 meldeten noch 1.490 Unternehmen Insolvenz an.
Die übrigen 8.492 Insolvenzverfahren verteilten sich wie folgt: 6.762 Insolvenzanträge wurden von Verbraucherinnen und Verbrauchern gestellt, 1.514 von ehemals selbständig Tätigen, 186 Verfahren waren Nachlass- oder Gesamtgutinsolvenzverfahren und 30 Anträge entfielen auf Personen, die als Gesellschafter und ähnliches tätig waren.
Einen deutlichen Rückgang gegenüber dem Vorjahr gab es bei den Verfahren von insolventen Verbraucherinnen und Verbrauchern. Gegenüber dem Jahr 2019 ging die Zahl dieser Insolvenzverfahren um 26,9% auf 6.762 Insolvenzanträge zurück. Diese Tendenz lässt sich auch bei den ehemals selbstständig Tätigen beobachten, die ein vereinfachtes Insolvenzverfahren ähnlich wie die Verbraucherinnen und Verbraucher durchlaufen können. Hier wurde ein Rückgang um 34,4% gegenüber dem Vorjahr verzeichnet.
Ein möglicher Erklärungsansatz für den Rückgang bei den vereinfachten Insolvenzverfahren für Verbraucherinnen und Verbraucher und ehemals selbständig Tätige ist, dass dieser Personenkreis auf das „Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens“ gewartet hat. Mit Einführung dieses Gesetzes geht eine Reduzierung der Wohlverhaltensphase von sechs Jahren auf drei Jahre einher.
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