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Die soziale Lage in Niedersachsen im Jahr 2018 - Der Statistikteil 2020 zur Handlungsorientierten Sozialberichterstattung Niedersachsen (HSBN) ist erschienen

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 100 vom 09.10.2020



HANNOVER. Mit dem Bericht 2020 erscheint der Statistikteil der vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung herausgegebenen Handlungsorientierten Sozialberichterstattung Niedersachsen (HSBN) zum elften Mal. Erstellt wurde er im Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN).

Die aktuell vorliegende Ausgabe stellt die Lage vor der Corona-Krise da. Sie zeigt damit auf, mit welchen bereits bestehenden strukturellen Ungleichheiten die Gesellschaft und die Politik in Zeiten einer anhaltend guten Konjunktur konfrontiert waren.

Ende 2018 erhielten in Niedersachsen 714.194 Menschen Mindestsicherungsleistungen. Damit waren 4,4% weniger Personen auf existenzsichernde finanzielle Hilfen des Staates angewiesen als ein Jahr zuvor. Der Anteil an der Bevölkerung sank im selben Zeitraum um einen halben Prozentpunkt auf 8,9%. Bei den unter 18-Jährigen lag die Mindestsicherungsquote bei 14,7% (-0,8 Prozentpunkte gegenüber 2017). Etwa jedes siebte Kind war folglich von Mindestsicherungsleistungen abhängig.

Entgegen diesen Veränderungen lag der Anteil der Personen, die 2018 die Regelaltersgrenze zum Renteneintritt erreicht hatten und auf Grundsicherung im Alter angewiesen waren, unverändert bei 3,2%.

Besonders armutsgefährdete oder von Mindestsicherungsleistungen abhängige Haushalte haben kaum einen finanziellen Handlungsspielraum und müssen daher auf bestimmte Dinge des Lebens verzichten. In Niedersachsen konnten es sich 29,0% aller Haushalte nach Selbsteinschätzung 2018 nicht leisten, für unerwartet anfallende Ausgaben in Höhe von 1.050 Euro aufzukommen. Bei der armutsgefährdeten Bevölkerung waren es fast drei Viertel (73,2%). Einen einwöchigen Urlaub im Jahr konnten sich nach Selbsteinschätzung 14,9% aller Haushalte aus finanziellen Gründen nicht leisten, selbst wenn er bei Freunden oder Verwandten verbracht werden konnte. Dies traf auf 45,4% der armutsgefährdeten Haushalte zu. Die Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes unter dem Einfluss der Corona-Krise werden beeinflussen, wie sich diese Werte in den Folgejahren verändern.

Auch zum Thema Miete und Wohnen finden sich Daten in der HSBN. Über ein Drittel der Haushalte (34,7%) gab 2018 mindestens 30% des Nettoeinkommens für die Miete aus. Bei jedem siebten Haushalt (15,0%) waren es sogar mindestens 40,0%, was insbesondere bei Haushalten mit niedrigem Einkommen der Fall war.

Diese und viele weitere Ergebnisse aus den Themenbereichen Demografie, Lebensformen, Bildung und Qualifikation, Wirtschaft und Erwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit, Einkommen und Verdienste, relative und „bekämpfte“ Armut, besondere Lebenslagen, Gesundheit und Lebenserwartung, Kinder und Jugendliche sowie Bürgerengagement finden sich in der HSBN wieder.

Die HSBN betrachtet dabei, wenn es möglich ist, die regionalen Unterschiede auf Kreisebene. Im Flächenland Niedersachsen sind die Kreise vielfach sehr heterogen strukturiert. Mithilfe einer Clusteranalyse können sich die Kommunen mit denen vergleichen, die ähnliche Strukturdaten aufweisen.

Der mit zahlreichen Abbildungen ausgestattete Statistikteil kann im Internetangebot des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung kostenlos heruntergeladen werden oder unter www.sozialberichterstattung-niedersachsen.de.

Die HSBN liefert sozialpolitisch wichtige Regionaldaten und Analysen und wird nach den Informationsbedürfnissen der Akteurinnen und Akteure der Armutsbekämpfung in Politik, Verwaltung und Verbänden laufend fortentwickelt. Den regional und kommunal Handelnden wird verlässliches Vergleichsmaterial für ihre Region an die Hand gegeben. Im Mittelpunkt steht die Berichterstattung über die Entwicklung der Armut in Niedersachsen. Dabei bedeutet Armut mehr als nur Einkommensarmut oder -ungleichverteilung, sondern auch die mangelnde Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Methodische Hinweise:
Unter Mindestsicherungsleistungen werden in der Sozialberichterstattung folgende existenzsichernde finanzielle Hilfen des Staates zusammengefasst:
Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), die Sozialhilfe nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Als armutsgefährdet gelten alle Personen mit einem monatlichen Nettoeinkommen von weniger als 60% des regionalen Durchschnitts, gemessen am Median. Dabei werden die Haushalte oder Personen ihrem Einkommen nach aufsteigend sortiert. Der Median ist der Wert, der die Bevölkerung in genau zwei Hälften teilt. Das heißt, die eine Hälfte hat mehr, die andere weniger Einkommen zur Verfügung.

Kontakt:
Arne Lehmann, Tel. 0511 9898-3145
arne.lehmann@statistik.niedersachsen.de

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


Herausgeber:
© 2020 Landesamt für Statistik Niedersachsen
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E-Mail: pressestelle(at)statistik.niedersachsen.de
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