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Die Inflationsrate in Niedersachsen lag im März 2025 bei 2,4%

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 033 vom 31.03.2025


  • Inflationsrate im Vergleich zu Februar 2025 leicht gesunken
  • Preiserhöhungen in der Abteilung „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“
  • Preisrückgänge im Bereich der Kraftstoffe und in der Abteilung „Post und Telekommunikation“

HANNOVER. Die Verbraucherpreise in Niedersachsen sind im März 2025 gegenüber dem März 2024 um 2,4% gestiegen. Dies geht aus vorläufigen Ergebnissen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) hervor. Im Februar 2025 hatte die Inflationsrate 2,5% betragen.

In der Abteilung „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ erhöhten sich die Preise im Vergleich zum März 2024 um 3,6% (darunter: Alkoholfreie Getränke +10,1% und Nahrungsmittel +2,8%). Im Bereich der Alkoholfreien Getränke gab es erhebliche Preisanstiege für Mineralwasser, Limonaden und Säfte (+10,2%) sowie für Kaffee, Tee und Kakao (+9,7%). Im Bereich der Nahrungsmittel mussten Verbraucherinnen und Verbraucher für Speisefette und Speiseöle (+9,5%; darunter: Butter +22,4%) weiterhin deutlich mehr bezahlen als im Vorjahresmonat.

Die Preise in der Abteilung „Andere Waren und Dienstleistungen“ verzeichneten im März 2025 einen Anstieg von 6,4% im Vergleich zum Vorjahresmonat. Wie bereits im vergangenen Monat, stiegen die Preise vor allem für Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (+9,8%) und Versicherungsdienstleistungen (+9,5%) an.

Im Bereich der Kraftstoffe gab es einen deutlichen Preisrückgang von 3,6%. Die Preise für Dieselkraftstoff lagen um 4,7% unter dem Niveau von März 2024, während Superbenzin 3,3% günstiger war als im Vorjahresmonat.

Leichte Preisrückgänge gab es in der Abteilung „Post und Telekommunikation“ (-1,1%). Insbesondere im Bereich der Mobiltelefone ohne Vertrag und ohne SIM-Karte (-9,0%) sind die Preise im Vergleich zum Vorjahresmonat erheblich gesunken.

Die Verbraucherpreise im März 2025 stiegen im Vergleich zum Vormonat Februar 2025 um 0,3%.


Tabellen und Abbildungen zum VPI stehen im Internetangebot des LSN bereit

Methodische Hinweise:
Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke kaufen. Darunter fallen zum Beispiel Nahrungsmittel, Bekleidung und Kraftfahrzeuge ebenso wie Mieten, Reinigungsdienstleistungen oder Reparaturen. Die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.

Die allgemeine Formel zur Berechnung einer prozentualen Veränderungsrate aus zwei Indexständen beruht auf einem Dreisatz: Veränderung in Prozent = neuer Indexstand / alter Indexstand * 100 – 100.

Diese Formel kann sowohl beim Vergleich beliebiger Jahresdurchschnittswerte als auch beim Vergleich beliebiger Berichtsmonate verwendet werden. In der Verbraucherpreisstatistik werden üblicherweise Veränderungsraten für das Vorjahr sowie den Vormonat und den Vorjahresmonat berechnet.

Informationen zu den Maßnahmen der Entlastungspakete und deren Wirksamkeit auf die Verbraucherpreisindizes finden Sie auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes.

Erscheint bis zum 4. April 2025 keine Korrektur, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.

Kontakt:
Mert Yilmaz, Tel. 0511 9898-2370
Sebastian Fischer, Tel. 0511 9898-2351


Über das Landesamt für Statistik Niedersachsen
Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) erstellt auf gesetzlicher Grundlage rund 270 Statistiken zu verschiedenen Themen wie Bevölkerung und Haushalte, Bildung, Erwerbstätigkeit, Finanzen, Wirtschaft und Handel, Industrie oder Umwelt und Energie. Das LSN bietet damit neutrale, verlässliche und fachlich unabhängige Informationen für das Land Niedersachsen, seine Regionen und Kommunen, die mit anderen deutschen und europäischen Daten vergleichbar sind. Diese stehen Politik, Verwaltung, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern zu Informations- und Planungszwecken sowie als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung.

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


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