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Die Inflationsrate in Niedersachsen lag im Dezember 2023 bei 3,7%

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 001 vom 04.01.2024


  • Inflationsrate im Vergleich zum November 2023 weiter angestiegen
  • Preiserhöhungen im Bereich Nahrungsmittel gehen zurück
  • Anstieg der Inflationsrate im Jahresdurchschnitt 2023 gegenüber dem Vorjahr um 6,1%

HANNOVER. Das Niveau der Verbraucherpreise in Niedersachsen hat sich im Dezember 2023 um 3,7% im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2022 erhöht. Dies geht aus vorläufigen Ergebnissen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) hervor. Im November 2023 lag die Inflationsrate bei 3,1%.

In der Abteilung „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ stiegen die Preise im Dezember 2023 um 4,7% gegenüber dem Vorjahresmonat. Spürbar teurer wurden für die Verbraucherinnen und Verbraucher in dieser Abteilung unter anderem Obst (+12,6%; darunter Orangen: +25,4%), Brot und Getreideerzeugnisse (+8,6%; Kekse: +32,5%) sowie Zucker, Marmelade, Honig und andere Süßwaren (+8,6%, darunter Speiseeis: +12,4%). Dagegen waren unter anderem Speisefette und Speiseöle um 13,1% günstiger im Vergleich zum Vorjahresmonat: Hier stand jedoch den merklichen Preisrückgängen bei Butter (-25,2%) sowie Sonnenblumenöl, Rapsöl und Ähnlichem (-14,4%) ein starker Preisanstieg bei Olivenöl (+35,1%) gegenüber. Zudem mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher mehr in der Abteilung „Alkoholische Getränke und Tabakwaren“ (+6,6%; darunter Spirituosen: +7,6% und Tabakwaren: +7,0%) bezahlen.

Deutliche Preisanstiege gab es im Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahresmonat auch in der Abteilung „Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen“ (+6,6%). Die Preise im Bereich „Restaurants, Cafés, Straßenverkauf und Ähnliches“ erhöhten sich um 7,0%. Auch in der Abteilung „Andere Waren und Dienstleistungen“ stiegen die Preise merklich (+5,3%). Ursächlich für die Preiserhöhungen in dieser Abteilung waren unter anderem die Preisentwicklungen bei den Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (+8,5%).

Im Vergleich zu den Vormonaten gab es in der Abteilung „Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe“ wieder deutliche Preisanstiege. Im Dezember 2023 erhöhten sich die Preise in dieser Abteilung im Vergleich zum Vorjahresmonat um 3,9%. So erhöhten sich die Preise im Bereich Haushaltsenergie um 9,3%. Die Teuerung für Erdgas betrug 63,0% und für Fernwärme 56,7% im Dezember 2023 im Vergleich zum Dezember 2022. Diese Preisentwicklung ist unter anderem durch den Basiseffekt zu erklären. Im Dezember 2022 fielen die Verbraucherpreise in dieser Abteilung durch die sogenannte „Dezember-Soforthilfe“, also die Zahlung des Dezember-Abschlags für Erdgas und Fernwärme durch den Bund, niedriger aus. Im Vergleich zu diesen niedrigeren Preisen aus dem Dezember 2022 liegen die aktuellen Preise daher auf einem erheblich höheren Niveau (Basiseffekt).

Das Niveau Verbraucherpreise stieg im Dezember 2023 um 0,1% im Vergleich zum Vormonat November 2023.

Im Jahresdurchschnitt 2023 erhöhten sich die Verbraucherpreise um 6,1% im Vergleich zu 2022. Die Verbraucherinnen und Verbraucher mussten im Jahr 2023 im Durchschnitt deutlich mehr in den Abteilungen „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ (+11,9%) sowie „Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen“ (+9,1%) bezahlen.


Tabellen und Abbildungen zum VPI stehen im Internetangebot des LSN bereit

Methodische Hinweise:

Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke kaufen. Darunter fallen zum Beispiel Nahrungsmittel, Bekleidung und Kraftfahrzeuge ebenso wie Mieten, Reinigungsdienstleistungen oder Reparaturen. Die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.

Die allgemeine Formel zur Berechnung einer prozentualen Veränderungsrate aus zwei Indexständen beruht auf einem Dreisatz: Veränderung in Prozent = neuer Indexstand / alter Indexstand * 100 – 100

Diese Formel kann sowohl beim Vergleich beliebiger Jahresdurchschnittswerte als auch beim Vergleich beliebiger Berichtsmonate verwendet werden. In der Verbraucherpreisstatistik werden üblicherweise Veränderungsraten für das Vorjahr sowie den Vormonat und den Vorjahresmonat berechnet.

Informationen zu den Maßnahmen der Entlastungspakete und deren Wirksamkeit auf die Verbraucherpreisindizes finden Sie auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes.

Erscheint bis zum 11. Januar 2024 keine Korrektur, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.

Kontakt:
Frau Driefert, Tel. 0511 9898-2351

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.


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