Die Inflationsrate in Niedersachsen lag im August 2023 bei 6,0%
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 087 vom 30.08.2023
- Höhe der Inflationsrate im Vergleich zum Juli 2023 gleich
- Insbesondere Preisanstiege bei Nahrungsmitteln mit einem Plus von 8,6% zum Vorjahresmonat
- Preiserhöhung im Bereich "Verkehr" unter anderem durch Basiseffekt
HANNOVER. Das Niveau der Verbraucherpreise in Niedersachsen hat sich im August 2023 um 6,0% im Vergleich zum Vorjahresmonat erhöht. Dies geht aus vorläufigen Ergebnissen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) hervor. Im Juli 2023 lag die Inflationsrate ebenfalls bei 6,0%. Die Inflationsrate ist – wie bereits in den Vormonaten – von den hohen Preisanstiegen für Nahrungsmittel geprägt.
In der Abteilung „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ stiegen die Preise im August 2023 um 8,6% gegenüber dem Vorjahresmonat. Spürbar teurer wurden für die Verbraucherinnen und Verbraucher in dieser Abteilung unter anderem Zucker, Marmelade, Honig und andere Süßwaren (14,6%; darunter Zucker +65,6%), Gemüse (13,7%; darunter Kartoffeln +27,9%) sowie Brot und Getreideerzeugnisse (+13,1%, darunter Teigwaren +20,6%). Preisrückgänge waren in dieser Abteilung bei Speisefetten und Speiseölen (-14,1%; darunter Butter -27,7%) zu verzeichnen.
Deutliche Preisanstiege gab es im August 2023 gegenüber dem Vorjahresmonat auch im Bereich „Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen“ (+8,0%). Die Preise im Bereich „Restaurants, Cafés, Straßenverkauf und Ähnliches“ erhöhten sich um 9,2%. Zudem mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher mehr im Bereich „Alkoholische Getränke und Tabakwaren“ (+7,5%; darunter Spirituosen +8,8%; Tabakwaren +8,6%) bezahlen.
Die Energiepreise (Haushaltsenergie und Kraftstoffe) erhöhten sich im August 2023 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 7,8%. So stiegen die Preise im Bereich Haushaltsenergie um 10,2%. Im Vergleich zum August 2022 betrug die Teuerung im August 2023 für Erdgas 5,2% und für Strom 13,7%. Hingegen sind die Preise von leichtem Heizöl (-24,0%) und Fernwärme (-3,8%) im August 2023 zurückgegangen.
Im Bereich „Verkehr“ war im August 2023 im Vergleich zum Vorjahresmonat ein Preisanstieg von 7,6% zu verzeichnen. Das niedrige Preisniveau im August 2022, aufgrund des 9-Euro-Tickets und des Tankrabatts, wirkte nun erhöhend auf die Preisentwicklung. Dieser Basiseffekt führte unter anderem zu einer Preissteigerung im Bereich „Verkehr“. Die Ticketpreise für die kombinierte Personenbeförderung stiegen im August 2023 im Vergleich zum August 2022 um 110,8%. Darunter fallen Verbundtickets, die die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel wie Bus, U-Bahn oder Regionalzug ermöglichen. Auch die Preise für Kraftstoffe (+4,3%) stiegen im August 2023 wieder an, wobei bei Dieselkraftstoff ein Preisrückgang (-6,3%) und bei Superbenzin (+8,0%) ein Preisanstieg im Vergleich zum Vorjahresmonat zu verzeichnen war.
Das Niveau der Verbraucherpreise im August 2023 stieg um 0,3% im Vergleich zum Vormonat Juli 2023.
Tabellen und Abbildungen zum VPI stehen im Internetangebot des LSN bereit |
Methodische Hinweise:
Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke kaufen. Darunter fallen zum Beispiel Nahrungsmittel, Bekleidung und Kraftfahrzeuge ebenso wie Mieten, Reinigungsdienstleistungen oder Reparaturen. Die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.
Die allgemeine Formel zur Berechnung einer prozentualen Veränderungsrate aus zwei Indexständen beruht auf einem Dreisatz: Veränderung in Prozent = neuer Indexstand / alter Indexstand * 100 – 100
Diese Formel kann sowohl beim Vergleich beliebiger Jahresdurchschnittswerte als auch beim Vergleich beliebiger Berichtsmonate verwendet werden. In der Verbraucherpreisstatistik werden üblicherweise Veränderungsraten für das Vorjahr sowie den Vormonat und den Vorjahresmonat berechnet.
Informationen zu den Maßnahmen der Entlastungspakete und deren Wirksamkeit auf die Verbraucherpreisindizes finden Sie auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes.
Erscheint bis zum 5. September 2023 keine Korrektur, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.
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