Der Zensus 2022 steht in den Startlöchern!
LANDESAMT FÜR STATISTIK NIEDERSACHSEN, PRESSEMITTEILUNG NR. 057 VOM 05.05.2022
HANNOVER. Bald ist es wieder soweit: Nach über 10 Jahren findet zum Stichtag 15. Mai 2022 ein Zensus in Deutschland statt. Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Der Zensus liefert verlässliche Bevölkerungs- und Wohnungszahlen, die Bund, Ländern und Gemeinden als Planungs- und Entscheidungsgrundlage dienen.
Die Ermittlung der Bevölkerungszahlen erfolgt beim Zensus 2022 auf Grundlage der amtlichen Melderegister. Ergänzend findet eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis und eine Erhebung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften statt. In Niedersachsen werden rund 800 000 Personen an zufällig ausgewählten Anschriften im Rahmen der Haushaltsstichprobe befragt. Alle Haushalte an diesen ausgewählten Anschriften sind auskunftspflichtig.
Was passiert bis zum Stichtag bei der Vorbereitung vor Ort?
In Niedersachsen wurden 52 kommunale Erhebungsstellen eingerichtet. Diese sind für die Befragung in den ausgewählten Haushalten sowie an Anschriften mit Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften zuständig. Ab Anfang Mai 2022 finden an den in der Stichprobe ausgewählten Anschriften bereits sogenannte Begehungen statt. Das bedeutet, die Erhebungsbeauftragten, also die Interviewerinnen und Interviewer, sichten vor Ort die ausgewählten Anschriften und lassen den dort wohnhaften Haushalten Terminankündigungsschreiben für die persönlichen Interviews zukommen. Im Rahmen der Begehungen findet kein persönlicher Kontakt zwischen Erhebungsbeauftragten und den Haushalten vor Ort statt.
Wie laufen die persönlichen Interviews der Haushaltebefragung ab?
Die persönlichen Interviews starten erst ab dem 16. Mai 2022. Die sorgfältig ausgewählten und speziell geschulten Interviewerinnen und Interviewer klingeln zum angegebenen Termin an der Haustür und weisen sich zu Beginn des Gesprächs unaufgefordert mit ihrem Erhebungsbeauftragtenausweis verbunden mit einem amtlichen Lichtbildausweis aus. Das kurze Interview dauert nur wenige Minuten und kann kontaktarm an bzw. vor der Tür geführt werden. Es besteht kein Anspruch der Erhebungsbeauftragten auf Zutritt in die Wohnung.
Ein Teil der Haushalte wurde ausgewählt, einen erweiterten Fragebogen auszufüllen. Wie dieser Fragebogen ausgefüllt wird, kann vor Ort mit der Interviewerin bzw. dem Interviewer abgestimmt werden. Vorrangig erhalten die Auskunftspflichtigen Zugangsdaten für den Online-Fragebogen – der in 15 Sprachen zur Verfügung steht – und können diesen dann selbstständig bequem mit Smartphone, Tablet oder Computer ausfüllen. Wer das nicht möchte oder nicht kann, erhält alternativ einen Papierfragebogen.
Die Sicherheit der Daten von Auskunftspflichtigen hat für die amtliche Statistik höchsten Stellenwert. Alle Zensus-Mitarbeitenden und alle Interviewerinnen und Interviewer unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Die erhobenen Daten werden gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet. Persönliche Daten werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht. Rückschlüsse auf einzelne Personen sind bei den Ergebnissen des Zensus ausgeschlossen. Die gewonnenen Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt und nicht an Dritte außerhalb der amtlichen Statistik weitergegeben.
Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie auf der Webseite www.zensus2022.de.
Thorben Gieseler, Tel. 0511 9898-1016
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