Der Abstand der Verdienste verringerte sich von 2014 bis 2018
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 089 vom 14.09.2020
HANNOVER. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) auf Basis der Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2018 mitteilt, verringerte sich die Lohnspreizung zwischen Gering- und Besserverdienenden in Niedersachsen von 2014 bis 2018 ein wenig.
Mit Hilfe eines sogenannten Dezilverhältnisses wird die Lohnspreizung zwischen Gering- und Besserverdienenden gemessen. Mit Besserverdienenden wird das Zehntel aller Beschäftigten (9. Dezil) mit den höchsten Bruttostundenverdiensten bezeichnet. Diese Gruppe hatte im Jahr 2018 in Niedersachsen einen Bruttostundenverdienst von mindestens 29,92 Euro. Auf der anderen Seite gehört zu der Gruppe der Geringverdienenden das Zehntel (1. Dezil) aller Beschäftigten mit den geringsten Bruttostundenverdiensten. Im Jahr 2018 verdienten diese Beschäftigten maximal 9,45 Euro. Im Jahr 2018 lag das Dezilverhältnis zwischen den Besserverdienenden und Geringverdienenden in Niedersachsen bei 3,17; im Jahr 2014 bei 3,25. Die Bruttostundenverdienste der Besserverdienenden waren im Jahr 2018 somit mindestens um 217% höher als die der Geringverdienenden (Jahr 2014: 225%).
Der mittlere Bruttostundenverdienst (Median) ist der Wert, der von gleich vielen Beschäftigten unter- wie überschritten wird. In Niedersachsen lag dieser Wert im Jahr 2018 bei 15,69 Euro. Der Abstand der Besserverdienenden zur Mitte der Lohnskala betrug 1,91. Das bedeutet, die Gruppe der Besserverdienenden (das 9. Dezil) verdiente mindestens 91% mehr als die Mitte aller Beschäftigten. Dieser Wert erhöhte sich im Vergleich zum Jahr 2014 (89%) ein wenig. Der Bruttostundenverdienst der Beschäftigten in der Mitte der Lohnskala war im Jahr 2014 um 71% höher als der Verdienst der am besten bezahlten Geringverdienenden (1. Dezil). Dieser Abstand sank im Jahr 2018 auf 66%.
Tabelle und Grafik zur PM | Excel-Format | PDF-Format |
Methodischer Hinweis:
Bei der Verdienststrukturerhebung (VSE) handelt es sich um eine vierjährlich durchgeführte Erhebung auf Basis einer geschichteten Zufallsstichprobe bei deutschlandweit 60.000 Betrieben mit Auskunftspflicht zu Verdiensten und Arbeitszeiten. In Niedersachsen befragte das Landesamt für Statistik circa 5.200 Betriebe.Diese Auswertung berücksichtigt alle Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten einschließlich geringfügig Beschäftigten. Die Auszubildenden sind nicht enthalten.
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