Armutsgefährdung in Niedersachsen 2022 bei 17,1%
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 049 vom 22.05.2023
- Armutsgefährdungsquote in Niedersachsen leicht über dem Bundesdurchschnitt
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu mehr als einem Fünftel armutsgefährdet
- Armutsgefährdung in Alleinerziehendhaushalten bei 42,9%
Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60% des durchschnittlichen monatlichen Haushaltsnettoeinkommens zur Verfügung hat. Die Armutsgefährdungsschwelle lag 2022 in Niedersachsen für einen Einpersonenhaushalt bei 1.167 Euro, für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2.452 Euro. Bei Haushalten von Alleinerziehenden mit einem Kind unter 14 Jahren waren es 1.518 Euro.
Von den Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren galten in Niedersachsen weiterhin mehr als ein Fünftel als armutsgefährdet (22,3%) und unter den jungen Erwachsenen zwischen 18 bis unter 25 Jahren etwa ein Viertel (24,8%). Auch die Armutsgefährdung im Alter ab 65 Jahren fiel seit 2020 nun zum dritten Mal in Folge überdurchschnittlich hoch aus (17,9%), was auf die hohe Quote bei den Frauen im Seniorinnenalter (20,0%) zurückzuführen war (Männer: 15,5%). Im Durchschnitt über alle Altersgruppen hinweg war die Differenz zwischen diesen beiden Geschlechtern geringer (männlich: 15,9%; weiblich: 18,3%).
Entscheidend für das Armutsrisiko ist auch die Haushaltskonstellation in der Menschen leben. Einpersonenhaushalte wiesen demnach mit 29,0% eine mehr als dreimal so hohe Armutsgefährdungsquote auf wie Paare ohne Kinder (9,3%). Familienhaushalte von Paaren mit einem Kind waren mit 8,7% ebenso wie solche mit zwei Kindern (11,2%) deutlich seltener armutsgefährdet als diejenigen mit drei und mehr Kindern (31,5%). Bei Alleinerziehendenhaushalten betrug die Armutsgefährdungsquote 42,9%.
Wichtige Einflussfaktoren für das Armutsrisiko sind zudem das Bildungsniveau und der Erwerbsstatus. Große Unterschiede lassen sich schließlich auch zwischen Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte feststellen.
Die Ergebnisse sind mit den Vorjahren aufgrund methodischer Änderungen im Mikrozensus ab dem Berichtsjahr 2020 nur eingeschränkt vergleichbar. Im ebenfalls eingeschränkten Vergleich der beiden Vorjahre zeigte sich 2022 für Niedersachsen keine Niveauveränderung, das Ausmaß der Armutsgefährdung hat sich seit 2020 also insgesamt betrachtet nicht verändert. Demgegenüber steht jedoch die Frage, wie Haushalte mit ihrem Einkommen zurechtkommen angesichts der hohen Preissteigerungen im Jahr 2022, unabhängig davon, ob ihr Einkommen unter die Armutsgefährdungsschwelle fällt oder nicht. Entsprechende Daten zur sozialen und materiellen Entbehrung stehen aus der Erhebung EU-SILC Leben in Europa bereit.
Weitere Methodische Hinweise:
Die Armutsgefährdungsquoten werden auf Basis des Mikrozensus im Auftrag der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder von IT.NRW (Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen) im Rahmen der Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik berechnet. Die wichtigsten Ergebnisse für die Länder, Großstädte und die verschiedenen Regionen stehen im Gemeinsamen Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
Die Gefährdungsquoten werden sowohl auf Basis der jeweiligen regionalen Gefährdungsschwellen als auch auf Basis des bundesweiten Durchschnitts berechnet. Beide Berechnungen ergänzen einander. Angaben auf Basis des regionalen Durchschnitts konzentrieren sich auf die Verteilung des Einkommens innerhalb einer Region. Berechnungen auf Basis des bundesweiten Durchschnitts blicken stärker auf die Einkommensunterschiede zwischen den Ländern. Beide Berechnungen sind aber nicht frei von Verzerrungen, die sich durch regional unterschiedliche Preisniveaus und Mietkosten ergeben. Die an dieser Stelle genannten Zahlen beziehen sich auf Daten, die auf Basis der regionalen Durchschnittseinkommen und Gefährdungsschwellenwerte ermittelt wurden.
Das regionale und das bundesweite Durchschnittseinkommen werden am jeweiligen Median gemessen. Dabei werden die Haushalte oder Personen ihrem Einkommen nach aufsteigend sortiert. Der Median ist der Mittelwert, der die Bevölkerung in genau zwei Hälften teilt. Das heißt, die eine Hälfte hat mehr, die andere weniger Einkommen zur Verfügung.
Die Ergebnisse des Mikrozensus ab dem Erhebungsjahr 2020 sind durch methodische Veränderungen nur eingeschränkt mit den früheren Erhebungsjahren vergleichbar.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Informationsseite des Statistischen Bundesamtes.
Bei den verwendeten Zahlen für 2022 handelt es sich um Erstergebnisse aus dem Mikrozensus 2022.
Kontakt:
Herr Lehmann, Tel. 0511 9898–3145
arne.lehmann@statistik.niedersachsen.de
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