Aquakultur in Niedersachsen: Große Vielfalt an Fischarten, Aalproduktion aber weiterhin dominant
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 052 vom 27.05.2020
HANNOVER. Forellen und Karpfen sind allgemein bekannt, doch was ist mit Huchen oder Rotauge? Die Aquakulturstatistik erfasst auch diese Fische. Allerdings werden sie wegen ihrer geringen wirtschaftlichen Bedeutung nur gemeinsam mit anderen Arten in der Kategorie „Sonstige Fische“ erfasst. Im Jahr 2019 produzieren insgesamt 12 niedersächsische Aquakulturbetriebe 25,5 Tonnen Fisch der Kategorie „Sonstige Fische“, wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) berichtet.
Insgesamt gab es 2019 in Niedersachsen 107 aktive Aquakulturbetriebe mit Fischerzeugung, die 2.592 Tonnen Speisefisch produzierten.
Die mengenmäßig wichtigste Fischart aus Aquakultur in Niedersachsen blieb, wie schon in den Vorjahren, der Europäische Aal. Die Zahl der Aal-Produzenten sank von 4 Betrieben im Jahr 2018 auf 3 Betriebe im Jahr 2019. Dies könnte eine Ursache dafür sein, dass 2019 mit 1.200 Tonnen etwa 0,4% weniger Aal produziert wurde als im Vorjahr (1.205 Tonnen). Trotzdem blieb Niedersachsen der größte Aalerzeuger Deutschlands.
Besonders viele niedersächsische Aquakulturbetriebe erzeugten Regenbogenforellen, insgesamt 84 Betriebe. Sie erreichten mit 381,2 Tonnen allerdings lediglich ein Viertel der Menge des produzierten Aals. Im Vergleich zu 2018 sank die Erzeugung von Regenbogenforellen um 2,1%.
Die meisten Aquakulturbetriebe waren im Landkreis Northeim (15 Betriebe) angesiedelt, dicht gefolgt vom Landkreis Göttingen (14 Betriebe). Die größten ausgewiesenen Produktionsmengen erreichten hingegen die Betriebe im Landkreis Harburg mit insgesamt 191 Tonnen Fisch.
Neben Fischen werden in Niedersachsen noch Krebstiere, Weichtiere (z. B. Muscheln) und Rogen (z. B. Kaviar) produziert. Große Bedeutung hatten die 4 muschelproduzierenden Betriebe, die zusammen 2.559 Tonnen Muscheln produzierten.
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Methodische Hinweise:
Auskunftspflichtig sind Aquakulturbetriebe
- mit mindestens 0,3 ha Gesamtgewässerfläche der Teiche (ohne Forellenteiche)
- mit mindestens 200 m³ Gesamtanlagenvolumen der Forellenteiche, Becken und Fließkanäle
- mit anderen Aquakulturanlagen (z. B. Kreislaufanlagen)
- Muschelfischer.
Seit Einführung der Erhebung sind reine Angelteichbetriebe und Betriebe mit Aquarien- oder Zierarten nicht auskunftspflichtig.
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