Verfügbares Einkommen in niedersächsischen Regionen 2016 erneut gestiegen - Korrektur vom 16.10.2018
Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen
Datum: 28. September 2018
Nummer 92/18
Das höchste verfügbare Pro-Kopf-Einkommen hatte der Landkreis Harburg mit 24.798 Euro, gefolgt von der kreisfreien Stadt Wolfsburg mit 24.083 Euro. Auf den Plätzen 3 und 4 folgten der Landkreis Gifhorn mit 23.101 Euro und der Landkreis Verden mit 23.066 Euro. Den geringsten Wert hatte im Jahr 2016 die Stadt Wilhelmshaven, in der das verfügbare Einkommen pro Kopf durchschnittlich bei 18.047 Euro lag. Somit betrug das Intervall zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Pro-Kopf-Einkommen 6.751 Euro.
Das verfügbare Einkommen berechnet sich nach dem Wohnortprinzip. Damit wird das Einkommen, das Pendlerinnen und Pendler an ihren Arbeitsorten erzielen, in ihren Wohnorten berücksichtigt. Die hohen durchschnittlichen Einkommenswerte in Harburg und Verden sind daher teilweise durch die Pendlerbewegungen in die nahen Hansestädte Hamburg und Bremen erklärbar, in denen das Einkommensniveau vergleichsweise höher ist.
Weitere Informationen zu den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie die Vorjahreszahlen finden sich auf unserer Website unter folgendem Link:
Methodische Hinweise:
Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte errechnet sich aus den Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögen sowie den monetären Sozialleistungen und sonstigen laufenden Transfers, die die privaten Haushalte überwiegend seitens des Staates empfangen. Abgezogen werden dagegen Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialbeiträge und sonstige laufende Transfers, die von den privaten Haushalten zu leisten sind. Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte entspricht damit den Einkommen, die den privaten Haushalten letztendlich zufließen und die sie für Konsum- und Sparzwecke verwenden können. Diese Konsum- und Sparzwecke beinhalten unter anderem alle Waren- und Dienstleistungskäufe der Privathaushalte, jedoch auch Posten wie Miete und andere Lebenshaltungskosten.
Die hier vorgestellten Ergebnisse beruhen auf Berechnungen des Arbeitskreises Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, dem auch das Landesamt für Statistik Niedersachsen angehört.
Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte errechnet sich aus den Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögen sowie den monetären Sozialleistungen und sonstigen laufenden Transfers, die die privaten Haushalte überwiegend seitens des Staates empfangen. Abgezogen werden dagegen Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialbeiträge und sonstige laufende Transfers, die von den privaten Haushalten zu leisten sind. Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte entspricht damit den Einkommen, die den privaten Haushalten letztendlich zufließen und die sie für Konsum- und Sparzwecke verwenden können. Diese Konsum- und Sparzwecke beinhalten unter anderem alle Waren- und Dienstleistungskäufe der Privathaushalte, jedoch auch Posten wie Miete und andere Lebenshaltungskosten.
Die hier vorgestellten Ergebnisse beruhen auf Berechnungen des Arbeitskreises Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, dem auch das Landesamt für Statistik Niedersachsen angehört.
Kontakt:
Andreas Jacobs, Tel. 0511 9898–3366
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