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658 Mio. Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer in Niedersachsen im Jahr 2022

Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 070 vom 14.07.2023


  • Wert der steuerlich berücksichtigten Vermögensübergänge im Vergleich zu 2021 um 7,4% gestiegen
  • Die festgesetzte Erbschaftsteuer betrug im Mittel 44.400 Euro pro Fall
  • 8,1% der steuerpflichtigen Erwerbe entfielen in die Kategorie 500.000 Euro und mehr
HANNOVER. Im Jahr 2022 wurden in Niedersachsen 15.339 Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 3,66 Mrd. Euro, nach Abzug aller Begünstigungen und Freibeträge, steuerlich veranlagt. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, betrug die hierfür festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer rund 658 Mio. Euro. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen stieg damit um 7,4% gegenüber dem Vorjahr 2021, die festgesetzte Steuer lag dagegen 2,0% unter dem Vorjahreswert.

In 77,8% der Fälle ging die Vermögensübertragung auf einen Todesfall zurück, der steuerpflichtige Erwerb hatte hierbei einen Wert von durchschnittlich 212.000 Euro. Im Mittel lag die festgesetzte Erbschaftsteuer hierfür bei 44.400 Euro pro Fall. Die restlichen 22,2% der Fälle basieren auf steuerpflichtigen Schenkungen von im Durchschnitt 332.000 Euro. Die festgesetzte Schenkungsteuer betrug im Mittel 39.600 Euro pro Fall.

43,9% der steuerpflichtigen Erwerbe entfielen in die Kategorie unter 50.000 Euro. Mit einem Wert von 137 Mio. Euro hatten sie einen Anteil von 3,7% am steuerlich berücksichtigten geerbten und geschenkten Vermögen. Dagegen fielen nur 8,1% der steuerpflichtigen Erwerbe in die Kategorie von 500.000 Euro und mehr. Mit einem Gesamtwert von 2,31 Mrd. Euro hatten sie einen Anteil von 63,2% am steuerlich berücksichtigten geerbten und geschenkten Vermögen.


Unbeschränkt steuerpflichtiger Erwerb nach Größenklassen des übertragenen Vermögens und Erwerbsart in Niedersachsen 2022 (xlsx)

Methodischer Hinweis:

Die Erbschaft- und Schenkungstatistik erfasst alle Erbschaften und Schenkungen für die von den Finanzämtern eine Steuerfestsetzung (ggf. mit 0 Euro) erfolgte. Nachgewiesen wird ein Vermögensübergang in dem Jahr, in dem erstmals eine Steuerfestsetzung erfolgt ist. Die hier dargestellten Zahlen beziehen sich nur auf unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe von Inländern.

Kontakt:
Torsten Brückner, Tel. 0511 9898-3219
Wolfgang Kaiser, Tel. 0511 9898-1057

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