658 Mio. Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer in Niedersachsen im Jahr 2022
Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 070 vom 14.07.2023
- Wert der steuerlich berücksichtigten Vermögensübergänge im Vergleich zu 2021 um 7,4% gestiegen
- Die festgesetzte Erbschaftsteuer betrug im Mittel 44.400 Euro pro Fall
- 8,1% der steuerpflichtigen Erwerbe entfielen in die Kategorie 500.000 Euro und mehr
In 77,8% der Fälle ging die Vermögensübertragung auf einen Todesfall zurück, der steuerpflichtige Erwerb hatte hierbei einen Wert von durchschnittlich 212.000 Euro. Im Mittel lag die festgesetzte Erbschaftsteuer hierfür bei 44.400 Euro pro Fall. Die restlichen 22,2% der Fälle basieren auf steuerpflichtigen Schenkungen von im Durchschnitt 332.000 Euro. Die festgesetzte Schenkungsteuer betrug im Mittel 39.600 Euro pro Fall.
43,9% der steuerpflichtigen Erwerbe entfielen in die Kategorie unter 50.000 Euro. Mit einem Wert von 137 Mio. Euro hatten sie einen Anteil von 3,7% am steuerlich berücksichtigten geerbten und geschenkten Vermögen. Dagegen fielen nur 8,1% der steuerpflichtigen Erwerbe in die Kategorie von 500.000 Euro und mehr. Mit einem Gesamtwert von 2,31 Mrd. Euro hatten sie einen Anteil von 63,2% am steuerlich berücksichtigten geerbten und geschenkten Vermögen.
Unbeschränkt steuerpflichtiger Erwerb nach Größenklassen des übertragenen Vermögens und Erwerbsart in Niedersachsen 2022 (xlsx) | ||
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