5 848 Verfahren zur Gefährdungseinschätzung des Kindeswohls 2012
Pressemitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen
Datum: 30. Oktober 2013
Nummer 91/13
HANNOVER. Im Jahr 2012 haben die Jugendämter in Niedersachsen 5 848 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt. Nach Mitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) wurde dieses Verfahren bundesweit erstmalig durchgeführt. Eine Gefährdungseinschätzung wird vorgenommen, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden. Die Jugendämter verschaffen sich dann einen unmittelbaren Eindruck von dem Minderjährigen und seiner persönlichen Umgebung und schätzen anschließend das Gefährdungsrisiko ein.
Im vergangenen Jahr wurde in 892 Fällen (15 %) eine eindeutige, akute Kindeswohlgefährdung festgestellt. In 1 098 Fällen (19 %) lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dies bedeutet, dass eine Kindeswohlgefährdung nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte, ein Verdacht auf eine Gefährdung jedoch weiter bestehen blieb. Bei 3 858 Verfahren (66 %) stellten die Jugendämter keine Kindeswohlgefährdung fest, bei der Hälfte dieser Verfahren wurde aber dennoch ein Hilfebedarf erkannt.
Gut die Hälfte der Kinder und Jugendlichen (1 274 Fälle), bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf. Anzeichen von körperlicher Misshandlung wurden bei knapp einem Viertel (577 Fälle) der Minderjährigen diagnostiziert. Fast ebenso häufig stellte die Jugendämter Anzeichen von psychischer Misshandlung (537 Fälle) fest. Bei 4 % der Fälle lagen Anzeichen von sexueller Gewalt vor (104 Fälle). - Mehrfachnennungen waren möglich.
Bei Betrachtung aller Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung ergab sich keine geschlechtsspezifische Unterscheidung. Mädchen und Jungen waren mit je 50 % gleich häufig betroffen.
Insgesamt 1 390 Kinder (24 %), für die ein Verfahren zur Gefährdungseinschätzung des Kindeswohls durchgeführt wurde, waren noch keine 3 Jahre alt. Darunter fielen auch 564 Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Weitere 1 138 (19 %) Kinder befanden sich im Alter von 3 bis unter 6 Jahren. Häufig betroffen waren ebenfalls Schulkinder im Alter von 6 bis unter 10 Jahren (1 337 Fälle) sowie im Alter von 10 bis unter 14 Jahren (1 173 Fälle). Sie machten 23 % bzw. 20 % aller Fälle aus. Deutlich weniger betroffen waren Jugendliche (810 Fälle) im Alter von 14 bis unter 18 Jahren.
Eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls haben im Jahr 2012 am häufigsten Bekannte oder Nachbarn (17 %), die Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaften (14 %), anonyme Melder (13 %) sowie Schulen (10 %) den Jugendämtern gemeldet.
Im Anschluss an die Feststellung einer akuten Kindeswohlgefährdung, wurde in 36 % der Fälle das Familiengericht eingeschaltet. Die Jugendämter nahmen jeweils ein knappes Drittel (28 %) der jungen Menschen in Obhut oder vermittelten ihnen eine ambulante/teilstationäre Hilfe zur Erziehung. Für 23 % der Minderjährigen wurden keine der erhobenen Hilfen eingerichtet. - Auch hier waren Mehrfachnennungen möglich.
Weitere ausführliche Angaben zu „Gefährdungseinschätzungen des Kindeswohls 2012“ enthält der Statistische Bericht K I 3 „Jugendhilfe 2012“, der kostenfrei am Ende des Jahres 2013 im Internet zur Verfügung stehen wird.
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