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2.154 Studierende in Niedersachsen erhielten 2017 ein Deutschlandstipendium

Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen


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Datum: 07. Juni 2018
Nummer 47/18


HANNOVER. Im Jahr 2017 erhielten in Niedersachsen 2.154 Studierende ein Deutschlandstipendium nach dem Stipendienprogramm-Gesetz. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, stieg die Zahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten im Vergleich zum Vorjahr um 75 Studierende beziehungsweise 3,6%. Mehr als die Hälfte der Deutschlandstipendien erhielten Frauen (1.123, 52,1%). Im Jahr 2017 besaßen 168 Stipendiatinnen und Stipendiaten eine ausländische Staatsangehörigkeit. Das entspricht einem Anteil von 7,8%.

In der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften wurden im Jahr 2017 die meisten Deutschlandstipendien vergeben. Insgesamt gab es in dieser Fächergruppe 765 Stipendien. Danach folgten die Fächergruppen Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften mit 559 Stipendien sowie Mathematik/Naturwissenschaften mit 208 Stipendien. Der Anteil der geförderten Studierenden in den sogenannten MINT-Fächern, dazu zählen die Fächergruppen Ingenieurwissenschaften und Mathematik/Naturwissenschaften, betrug 45,1%. Etwa ein Drittel (34,4%) der Geförderten in den MINT-Fächern waren Frauen.

Im Jahr 2017 kamen mehr als 2 Millionen Euro zur Förderung der Studierenden an den niedersächsischen Hochschulen aus privaten Mitteln. Das waren rund 30.000 Euro weniger (-1,5%) als 2016. Die Fördergelder wurden im Wesentlichen von Kapitalgesellschaften (35,4%) und sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts (32,2%) bereitgestellt.

Das Deutschlandstipendium wurde im Jahr 2011 zur Unterstützung von Studierenden und Studienanfängerinnen und Studienanfängern eingeführt, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Neben Begabung und Leistung werden auch gesellschaftliches Engagement und persönliche Lebensumstände berücksichtigt Das einkommensunabhängige Fördergeld in Höhe von monatlich 300 Euro wird je zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln vom Bund und von privater Förderung getragen. Die Hochschulen sind dafür zuständig, die privaten Mittel einzuwerben. Im Rahmen der Statistik zum Deutschlandstipendium werden diese privaten Mittel erfasst und in der sogenannten Mittelgeberstatistik ausgewiesen. Die Dauer der Förderung umfasst mindestens zwei Semester und maximal die Regelstudienzeit.

Eine Tabelle zur detaillierten Information
Format: Excel
Format: pdf


Kontakt:
Frau Zielinsky, Tel.: 0511 9898 – 1536

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