1 131 Sorgerechtsentzüge im Jahr 2011 in Niedersachsen
Pressemitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen
Datum: 02. August 2012
Nummer 66/12
Hannover. Um eine Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden, haben die Gerichte im Jahr 2011 in Niedersachsen 1 131 Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug des elterlichen Sorgerechts angeordnet. Das waren nach Mitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) 89 Fälle bzw. 9 % mehr als 2010.
In 821 Fällen wurde das Personensorgerecht ganz oder teilweise auf das Jugendamt übertragen, darunter in 127 Fällen nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ein Jahr zuvor hatte es 800 Übertragungen auf das Jugendamt gegeben, mit 144 Fällen, die sich ausschließlich auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht beschränkten. Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist die Befugnis verbunden, Entscheidungen des alltäglichen Lebens zu treffen.
Insgesamt lebten zum Jahresende 2011 4 036 Kinder und Jugendliche unter gesetzlicher oder bestellter Vormundschaft der Jugendämter, was einem Rückgang von 2 % gegenüber dem Jahr 2010 (4 106) entspricht. Für 579 Fälle (2010: 761) lag eine gesetzliche Vormundschaft vor, die dann eintritt, wenn ein Kind von einer minderjährigen ledigen Mutter geboren wird. 3 457 Kinder und Jugendliche standen unter einer bestellten Amtsvormundschaft (2010: 3 345), die durch den Entzug der elterlichen Sorge eintritt. Die Amtsvormundschaft erstreckt sich über die gesamte elterliche Sorge.
Eine vom Jugendamt ausgeübte bestellte Amtspflegschaft, die nur die Wahrnehmung bestimmter Angelegenheiten der elterlichen Sorge umfasst, lag für 3 394 Kinder und Jugendliche vor (2010: 3 602). 70 460 Minderjährige lebten außerdem im Jahr 2011 (2010: 72 336) mit Beistandschaften. Die Beistandschaft unterstützt einen alleinsorgeberechtigten Elternteil auf dessen Antrag beim Jugendamt bei der Ausübung der elterlichen Sorge.
Für 1 754 Kinder und Jugendliche bestand am Jahresende 2011 eine Pflegeerlaubnis für die Vollzeit- bzw. Wochenpflege in einer Pflegestelle. Die Betreuung erfolgte fast ausschließlich in Vollzeitpflege.
Während des Jahres 2011 wurden insgesamt 12 823 Sorgeerklärungen von den Jugendämtern in Niedersachsen bearbeitet. Das waren gegenüber dem Vorjahr 607 Sorgeerklärungen bzw. 5 % mehr. Eine Sorgeerklärung ist eine Willenserklärung nicht miteinander verheirateter Eltern eines Kindes, die elterliche Sorge gemeinsam ausüben zu wollen.
Weitere ausführliche Angaben zu den Themen„Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften und Sorgerecht 2011“ enthält der Statistische Bericht K I 3 „Jugendhilfe 2011“, der kostenfrei am Ende des Jahres 2012 im Internet zur Verfügung stehen wird.
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