Tourismus: Wetter trübt das Sommerergebnis - bisheriges Jahresresultat dennoch positiv
Pressemitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen
Datum: 20. Oktober 2011
Nummer 105/11
Hannover. Das unbeständige, regnerische Wetter während der Sommerferienzeit dieses Jahres hat sich ungünstig auf die Gäste- und die Übernachtungszahlen in Niedersachsen ausgewirkt. Der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) ermittelte für den Monat August eine Abnahme bei der Zahl der Gäste von 2,6 % auf knapp 1,4 Mio. gegenüber dem August 2010. Die Übernachtungszahlen sanken im August um 1,5 % auf knapp 5,1 Mio. Die vorläufigen Ergebnisse beruhen auf Angaben von Beherbergungsbetrieben mit neun oder mehr Betten sowie von Campingplätzen mit Stellplätzen für Tourismuscamping. Besonders die Campingplatzbetreiber hatten unter dem schlechten Wetter zu leiden. Hier ging die Zahl der verbuchten Übernachtungen im August um fast 10% auf knapp 714 000 zurück.
Die Nordseeküste verzeichnete im August ein Minus von 9,0 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat, erreichte mit knapp 1,2 Mio. aber weiterhin die absolut meisten Übernachtungen. Weitere bedeutende Tourismusgebiete, die Ostfriesischen Inseln mit knapp 879 000 Übernachtungen und die Lüneburger Heide mit knapp 790 000 Übernachtungen, konnten hingegen jeweils eine geringe Zunahme von + 0,8 % vermelden.
Entwicklung von Januar bis August: + 0,8 % Übernachtungen
Trotz der rückläufigen Zahlen im Juli und August zeigen die ersten acht Monate dieses Jahres eine insgesamt positive Entwicklung. Mit knapp 8,5 Mio. Gästen kamen 2,9 % mehr Besucher nach Niedersachsen als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Auch die Zahl der Übernachtungen stieg um 0,8 % auf knapp 27,2 Mio. Die von ausländischen Gästen gebuchten Übernachtungen nahmen im gleichen Zeitraum sogar um 9,4 % auf knapp 2,4 Mio. zu.
Kostenfreier Download:
2 Tabellen 'Beherbergung im Reiseverkehr August 2011 - Schnellbericht' (PDF, 132 KB)
(Statistischer Bericht G IVa 08 / 2011)
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