Armutsgefährdung in Niedersachsen unverändert
Pressemitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen
Datum: 22. September 2011
Nummer 95/11
Hannover. Die Armutsgefährdungsquote lag im Jahr 2010 für Niedersachsen bei 14,5 % und damit um -0,1 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahr. Die Reichtumsquote sank im Land im Jahresvergleich ebenfalls um -0,1 Prozentpunkte auf nun 7,3 %. Wie der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) mitteilte, stabilisierte sich damit ein Trend der letzten Jahre: Die Armutsgefährdung im Land insgesamt stagniert. Im Vergleich mit dem Jahr 2005 ist ein leichter Rückgang feststellbar. Bis 2005 waren die Armutsgefährdungsquoten stetig gestiegen und die Kluft zwischen Arm und Reich hatte sich kontinuierlich vergrößert.
Nach internationalen Konventionen gelten diejenigen Menschen als armutsgefährdet, die mit weniger als 60 % des mittleren monatlichen Nettoeinkommens auskommen müssen. Als reich gelten umgekehrt diejenigen Menschen, die über mehr als das Doppelte des Durchschnittseinkommens verfügen. Die Berechnung der Armutsgefährdungsquoten wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinsam vorgenommen. Grundlage der Berechnung sind die Ergebnisse des Mikrozensus.
Im Jahr 2010 lebten trotz des leichten Rückganges der Quote 1,149 Mio. Menschen in Niedersachsen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle, also gut jeder 7. Einwohner. Umgekehrt galten etwa 580 000 Menschen als reich. Die Armutsrisikoschwelle lag 2010 bei 812 Euro (2009: 790 Euro). Das durchschnittliche Nettomonatseinkommen stieg um etwa 2,7 % von 1317 auf 1353 Euro.
Besonders stark von Armut bedroht sind nach wie vor Alleinerziehende (39,9 %), große Familien mit drei und mehr Kindern (26,7 %), Erwerbslose (52,3 %), Haushalte von Geringqualifizierten (35,7 %) und Menschen mit Migrationshintergrund (29,1 %). Altersarmut spielt hingegen noch keine große Rolle: Die Armutsgefährdungsquote der über 65-Jährigen betrug 2010 12,2 % und unterschritt damit die durchschnittliche Armutsgefährdungsquote deutlich.
Hinsichtlich der Höhe der Armutsgefährdungsquote (14,5 %) und der minimalen Abnahme im Vorjahresvergleich liegt Niedersachsen exakt im Bundestrend (2009: 14,6 %, 2010: 14,5 %). Im längerfristigen Vergleich ist die Entwicklung im Land sogar etwas günstiger verlaufen als bundesweit: im Vergleich zu 2005 ist die Armutsgefährdungsquote bundesweit nur um -0,2 Prozentpunkte gesunken, während hierzulande im selben Zeitraum ein Rückgang um -0,6 Prozentpunkte zu verzeichnen war.
Im Vergleich der Bundesländer nimmt Niedersachsen einen Platz im Mittelfeld ein. Höhere Armutsgefährdungsquoten wiesen vor allem die Stadtstaaten Hamburg (17,4 %) und Bremen (17,3 %) sowie die Flächenländer Rheinland-Pfalz (15,7 %) und Schleswig-Holstein (15,2 %) auf. Die Quoten des Einkommensreichtums waren mit Abstand in Hamburg (10,1 %), Berlin (9,0 %), sowie Bremen und Hessen (beide 8,9 %) am größten. In den ostdeutschen Flächenländern fielen Armutsgefährdungs- und Einkommensreichtumsquoten insgesamt niedriger aus als in den westdeutschen Ländern.
Armut tritt besonders stark in den großen Städten auf. Die Stadt Hannover wies 2010 eine Armutsgefährdungsquote von 19,6 % auf. Auch wenn diese Quote im Vorjahresvergleich um -0,6 Prozentpunkte gesunken ist, war dies immer noch die höchste Quote aller deutschen Großstädte. Regional gesehen verzeichneten der Westen Niedersachsens (12,0 bis 12,8 %) und als auch der Norden im Elbe-Weser-Dreieck (12,8 %) relativ niedrige Armutsquoten.
LINK: 6 Tabellen mit detaillierten Informationen (PDF, 48 KB)
Ausführliche Informationen gibt es im Internet unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de.
Methodische Hinweise
Alle hier vorgelegten Daten basieren auf dem sogenannten "Regionalkonzept". Bei der Berechnung von Armutsgefährdungsquoten muss grundsätzlich entschieden werden, ob man diese Quoten auf Basis bundeseinheitlicher (Nationalkonzept) oder regionaler (Regionalkonzept) Durchschnittseinkommen und davon abgeleiteter Armutsrisikoschwellen (60 % des Medians) berechnet. Die amtliche Statistik berechnet für die Bundesländer und tiefer gegliederte Regionaleinheiten, z.B. Regierungsbezirke und Großstädte, beide Werte.
Berechnet man Armutsgefährdungsquoten auf Basis eines bundesdurchschnittlichen Einkommens, sind die Daten der verschiedenen Regionen auf den ersten Blick besser miteinander vergleichbar. Die Durchschnittseinkommen differieren aber nicht nur zwischen den einzelnen Personen, sondern auch sehr stark zwischen den Regionen Deutschlands. Dieser Effekt wird durch unterschiedliche regionale Preisniveaus, vor allem im Bereich der Mieten, teilweise ausgeglichen. Zudem geht es bei der Armutsmessung immer um die Ermöglichung sozialer Teilhabe, für die ein gewisses Einkommensminimum erforderlich ist. Diese Teilhabe bezieht sich immer auf das konkrete nahe soziale Umfeld - Nachbarn, Familie, Freunde, Quartier oder örtliche Gemeinschaft. Das erforderliche Einkommensminimum für soziale Teilhabe ist daher unterschiedlich hoch.
Im Ergebnis unterschätzen regionale Armutsquoten, die nach dem Nationalkonzept berechnet wurden, die Armut in Regionen mit relativ hohen Einkünften stark. Andererseits überschätzen sie die Armut in Regionen mit relativ niedrigen Einkünften. Die Armutsanalysen des LSKN basieren daher ausschließlich auf den nach dem Regionalkonzept berechneten Quoten. Die nach dem Nationalkonzept berechneten Quoten stehen im Internet (www.amtliche-sozialberichterstattung.de) aber gleichfalls zur Verfügung.
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