Aktuelle Veröffentlichung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder: "Sozioökonomische Grunddaten für die zwölf neuen EU-Mitgliedsstaaten, Deutschland und die Bundesländer"
Pressemitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen
Datum: 19. April 2011
Nummer 38/11
Hannover. Der 1. Mai 2011 ist ein wichtiges Datum für die Europäische Union: Ab diesem Tag ist die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit für fast alle Mitgliedsstaaten der EU verpflichtend, und sämtliche rechtlichen Begrenzungen entfallen. Aus diesem Anlass haben die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gemeinsam die Veröffentlichung "Sozioökonomische Grunddaten für die zwölf neuen EU-Mitgliedsstaaten, Deutschland und die Bundesländer" erstellt. Diese Publikation enthält die wichtigsten Strukturdaten über die Bevölkerung, die Wirtschaft und das Einkommen für die neuen EU-Mitglieder sowie Deutschland und seine Bundesländer. Außerdem enthält sie Informationen darüber, wie stark Deutschland und die Bundesländer mit den neuen EU-Mitgliedern im Außenhandel und im Wanderungsgeschehen verflochten sind.
Die Europäische Union garantiert vier sogenannte Grundfreiheiten: Warenverkehrsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs und die Personenverkehrsfreiheit. Dazu gehört auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die jedem Unionsbürger das Recht garantiert, in jedem Mitgliedsstaat der EU einer beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können. Dieses Recht konnte für die Bürger der mittel- und osteuropäischen Staaten, die 2004 und 2007 der EU beigetreten waren, eingeschränkt werden. Diese Einschränkungen enden für die Staaten, die 2004 beitraten, am 30 April 2011. Für die Bürger Estlands, Lettland, Litauens, Polens, Sloweniens, der Slowakei, der Tschechischen Republik und Ungarns gilt damit ab dem 1. Mai die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Für die Bürger Bulgariens und Rumäniens enden diese Einschränkungen erst am Jahresende 2013, da diese beiden Staaten erst 2007 EU-Mitglieder wurden.
Die Veröffentlichung enthält - gestützt auf Datenmaterial von Eurostat, dem Statistischen Amt der EU - europäisch vergleichbare Daten für alle Bundesländer, Deutschland und die zwölf neuen EU-Mitglieder Informationen über
- Bevölkerung
- Altersstruktur
- Durchschnittliche Lebenserwartung
- Erwerbspersonen und deren Qualifikation
- Arbeitslose
- Bruttoinlandsprodukt
- Verfügbares Einkommen.
Dazu kommen Daten aus der deutschen amtlichen Statistik, die aufzeigen, in welchem Ausmaß Bevölkerung und Wirtschaft der zwölf neuen Mitgliedsstaaten und der Bundesländer heute schon verflochten sind.
So kann der Veröffentlichung z. B. entnommen werden, dass in Niedersachsen am Jahresende 2009 39 287 polnische und 3 697 bulgarische Staatsbürger gemeldet waren. 2009 zogen 23 094 Menschen aus Polen und 6 198 Menschen aus Rumänien nach Niedersachsen. Zugleich verzogen aus Niedersachsen 22 459 Menschen nach Polen und 5 282 nach Rumänien. Niedersachsen exportierte im Jahr 2010 Waren im Werte von gut 2,9 Mrd. Euro nach Polen und für gut 2,2 Mrd. Euro in die Tschechische Republik. Zugleich führte das Land für knapp 3,9 Mrd. Euro Waren aus Polen und für 2,1 Mrd. Euro aus der Tschechischen Republik ein.
Als ein wichtiger Indikator für die Lebensqualität kann die durchschnittliche Lebenserwartung dienen. Diese lag in Niedersachsen bei 79,9 Jahren. Günstigere Werte konnten Zypern mit 81,1 und Malta mit 80,3 Jahren aufweisen. Slowenien hat mit 79,35 Jahren einen mit Niedersachsen vergleichbaren Wert. Die anderen neuen Mitgliedsstaaten haben deutlich niedrigere Werte von zum Teil unter 74 Jahren.
Die Veröffentlichung ist elektronisch im Internet verfügbar. Interessenten finden Sie im Statistik-Portal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder (www.statistik-portal.de) unter "Veröffentlichungen" sowie beim Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) unter www.lskn.niedersachsen.de.
Ansprechpartner:
Prof. Lothar Eichhorn, Tel. 0511 9898 - 2215
Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht. |
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