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Pressemitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen

Erziehungsberatungen machten 2008 gut die Hälfte der erzieherischen Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe aus


Datum: 5. Februar 2010
Nummer 11/10

Hannover. Im Jahr 2008 wurden in Niedersachsen insgesamt 83 896 erzieherische Hilfen von den öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) durchgeführt, darunter 4 056 Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen.

Wie der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) mitteilte, wurden etwas mehr als die Hälfte der Hilfen (54,5 %) im Laufe des Jahres beendet. Hierbei handelte es sich in 41 989 Fällen um Einzelhilfen oder Beratungen, die sich direkt an den jungen Menschen richteten, sowie in 3 716 Fällen um familienorientierte Hilfen/Beratungen.

Die übrigen 45,5 % der Hilfen dauerten über den Jahreswechsel hinaus an. Dies waren 32 208 Einzelhilfen/Beratungen sowie 5 983 familienorientierte Hilfen/Beratungen.

Gut die Hälfte aller Hilfen (51,6 %) waren Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII. In weiteren 10,9 % der Fälle wurde sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII geleistet, d.h. eine familienorientierte Hilfeart. Sie dient der Begleitung von Familien u.a. bei Erziehungsaufgaben, der Lösung von Problemen und Konflikten und soll Hilfe zur Selbsthilfe geben. Die dritthäufigste Hilfeart war mit 9,3 % aller Fälle die Heimerziehung nach § 34 SGB VIII. In diesen Fällen wurden die jungen Menschen in Heimen oder anderen betreuten Wohnformen untergebracht. Die restlichen 28,2 % der Hilfen verteilten sich auf die übrigen Hilfearten.

Tabelle mit detaillierten Informationen (PDF-Format)

In 16,6 % aller Fälle stammte mindestens ein Elternteil aus einem ausländischen Herkunftsland. In 6,9 % der Fälle wurde in den Familien vorrangig nicht deutsch gesprochen. 38,3 % der Herkunftsfamilien der betroffenen Kinder und Jugendlichen bezogen staatliche Transferleistungen in Form von Grundsicherung für Arbeitsuchende (nach dem SGB II, auch "Hartz IV" genannt), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe (jeweils nach dem SGB XII), wobei teilweise die jungen volljährigen Hilfeempfänger selbst die staatliche Transferleistungen erhielten.

Erzieherische Hilfen richten sich in erster Linie an Minderjährige. In Verbindung mit dem Paragraphen 41 SGB VIII wird die Ausgestaltung der Hilfe allerdings in den meisten Hilfearten auf junge Volljährige erweitert. Im Jahr 2008 wurden insgesamt 94 631 junge Menschen einzeln oder in ihren Familien von erzieherischen Hilfen, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen oder Hilfen für junge Volljährige erreicht. Dabei werden alle unter 27-Jährigen mit eingerechnet, die ständig in einer Familie leben, die eine familienorientierte Hilfe erhält. Jeweils ein gutes Drittel aller Hilfeempfänger war im Alter von 6 bis unter 12 Jahren (35,7 %) oder 12 bis unter 16 Jahren (37,3 %). Die übrigen verteilten sich auf die Altersgruppen der unter 6-Jährigen (16,5 %) und der 18- bis unter 27-Jährigen (10,5 %).

Als Hauptgründe für den Bedarf an den verschiedenen Hilfearten wurden vor allem eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten, Belastungen der jungen Menschen durch familiäre Konflikte, Auffälligkeiten in deren sozialem Verhalten und schulische oder berufliche Probleme genannt.


Ansprechpartnerin:
Frau Zufall, Tel. 0511 9898–2213

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht

Herausgeber:
© Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen, 2010.
Pressestelle, Göttinger Chaussee 76, 30453 Hannover

Telefon: +49 (0) 511 9898-1125
Telefax: +49 (0) 511 9898-4132

E-mail: pressestelle(at)lskn.niedersachsen.de
http://www.lskn.niedersachsen.de

Journalistische Anfragen richten Sie bitte an den angegebenen Gesprächspartner.

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