Zahl der Empfänger für laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge weiter gesunken
Pressemitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen
Datum: 17. August 2011
Nummer: 81/11
HANNOVER. Am 31.12.2010 erhielten 3 507 Personen laufende Leistungen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge, außerdem wurden im gesamten Jahr 2010 in 671 Fällen einmalige Leistungen gewährt. Wie der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) mitteilt, hat sich die Zahl der Empfänger der laufenden Leistungen im Vergleich zum Jahr 2008 um 680 Personen (-16,2 %) vermindert und im Vergleich zum Jahr 2000 halbiert (7 084 Personen).
Die Empfänger der laufenden Leistungen nahmen hauptsächlich „Hilfen in besonderen Lebenslagen“ (42,2 %), „Hilfen zur Pflege“ (41,4 %) und „Ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt“ (13,3 %) in Anspruch.
Die Ausgaben für die Leistungen der Kriegsopferfürsorge - laufende und einmalige Leistungen - betrugen im Jahr 2010 38,1 Millionen Euro, was im Vergleich zu 2008 eine Abnahme um 8,9 % und zum Jahr 2000 um 13,3 % bedeutet.
Entsprechend der Anzahl der Leistungsempfänger wurden die meisten Ausgaben für „Hilfen in besonderen Lebenslagen“ (20 Mio. €), „Hilfen zur Pflege“ (15,5 Mio. €) und „Ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt“ (1,6 Mio. €) getätigt.
Die Einnahmen betrugen im Jahr 2010 lediglich 4,7 Mio. €, was eine Verminderung um mehr als 50 % im Vergleich zu 2008 darstellt.
Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen der Kriegsopferfürsorge ist, dass die Beschädigten infolge der Schädigung und die Hinterbliebenen infolge des Verlustes des Versorgers nicht in der Lage sind, einen bestehenden Bedarf aus den übrigen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und dem sonstigen Einkommen und Vermögen zu decken.
Neben den Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebenen, dazu zählen Witwen, Witwer, Waisen und Eltern, erhalten im Sozialen Entschädigungsrecht (SER) auch andere geschädigte Personen und deren leistungsberechtigte Hinterbliebenen Leistungen aufgrund verschiedener gesetzlicher Regelungen: Opfer von Gewalttaten, ehemalige Bundeswehrsoldaten, Zivildienstleistende und Impfgeschädigte sind einige der leistungsberechtigten Personen.
- Im Statistischen Monatsheft Niedersachsen 8/2011 finden Sie auf S. 487 eine Tabelle mit detaillieren Informationen zu den einzelnen Ausgabearten.
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