Sperrung von Anonymisierungsdiensten beim Zugriff auf "niedersachsen.de" ist aufgehoben
Pressemitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen
Datum: 21. Juni 2011
Nummer 59/11
HANNOVER. Der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) ist für den Betrieb des Content Management Systems (CMS) des Landes Niedersachsen verantwortlich. Dieses CMS wird durch eine umfangreiche IT-Sicherheitsarchitektur geschützt.
Im Oktober 2008 wurde ein Upgrade mit einem erweiterten Funktionsumfang für das Application Security Gateway (ASG) zum Schutz aller vom LSKN betriebenen Websites des Landes Niedersachsen durchgeführt. Dabei erfolgte eine routinemäßige Qualitätssicherung durch den Betrieb. Im Rahmen dieses Upgrades wurde die vom Hersteller empfohlene Sperrliste übernommen.
Hinweise auf Nutzer, die beim Zugriff auf das Internet-Angebot des Landes Niedersachsen über einen Anonymisierungsdienst abgewiesen wurden, lagen dem LSKN bis vor wenigen Tagen nicht vor. Abgewiesene Nutzer haben jedoch einen automatisch generierten Fehlercode erhalten, mit dem sie sich beim Service Desk über den Grund der Ablehnung informieren konnten.
Nach eingehender rechtlicher Prüfung des Datenschutzrechtes, des Telemediengesetzes und bereichsspezifischer Regelungen ist der Einsatz von Sperrlisten aus IT-Sicherheitsgründen rechtlich zulässig.
Nach betriebstechnischer Prüfung hat der Chief Information Security Officer (CISO) der Landerverwaltung, Michael Schätzke, heute festgelegt, die Sperrung der Anonymisierungsdienste aufzuheben. „Es hat in den letzten Monaten keine nachweislichen über einen Anonymisierungsdienst gelaufenen Angriffe auf das CMS des Landes Niedersachsen gegeben“, begründet Schätzke die Entscheidung. „Wir behalten uns aber vor, die Anonymisierungsdienste wieder in die Sperrlisten aufzunehmen, sollten über diese Dienste Angriffe von Hackern auf das Landes-CMS durchgeführt werden.“
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