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1 083 Sorgerechtsentzüge in Niedersachsen

Pressemitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen


Datum: 22. Juli 2010
Nummer 46/10

Hannover. Die Gerichte haben 2009 in 1 083 Fällen den Entzug des elterlichen Sorgerechts bestimmt. Ein Jahr zuvor ordneten die Familiengerichte in insgesamt 1 274 Fällen den vollständigen oder teilweisen Sorgerechtsentzug an. Wie der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen weiter mitteilte, machten die Familiengerichte 2008 etwas häufiger Gebrauch von dieser Maßnahme, die in der Regel nur ergriffen wird, wenn alle anderen Handlungen zum Schutz des Kindes erfolglos blieben oder nicht Erfolg versprechend waren. Familiengerichte haben nach § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch die Aufgabe, Maßnahmen zu ergreifen, wenn das Wohl des Kindes (oder seines Vermögens) gefährdet ist und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, entsprechend zu reagieren.

Im Rahmen der Sorgerechtsentzüge wurde in 791 Fällen das Personensorgerecht ganz oder teilweise auf das Jugendamt übertragen. In 172 Fällen betraf dies nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Damit ist das Recht gemeint, den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes zu bestimmen und damit einhergehend in allen Fragen des alltäglichen Lebens für das Kind zu entscheiden.

Die Jugendämter haben 2009 in 1 077 Fällen die Familiengerichte zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angerufen. Im Jahr 2008 waren es 1 216 Anrufungen des Gerichts.

Ansprechpartner:
Frau Köhler, Tel. 9898 – 2213
Herr Becker, Tel. 9898 – 2243

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht

Herausgeber:
© 2010 Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen
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Telefon: +49 (0) 511 9898-1125
Telefax: +49 (0) 511 9898-4132

E-mail: pressestelle(at)lskn.niedersachsen.de
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Journalistische Anfragen richten Sie bitte an den angegebenen Gesprächspartner.

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