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Pflege in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Eine Pflegerin hält die Hand einer älteren Frau. Bildrechte: ©Kzenon - stock.adobe.com

Wie viele Pflegeplätze für pflegebedürftige Menschen gibt es in Niedersachsen? Wie viele Pflegekräfte arbeiten in diesen Einrichtungen? Sind diese Personen hauptsächlich in Vollzeit oder in Teilzeit beschäftigt? Daten, die diese und weitere Fragen für Niedersachsen beantworten, werden in der Pflegestatistik erhoben.

Die Pflegestatistik wurde 1999 als Bundesstatistik eingeführt und findet alle zwei Jahre statt. Sie gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang Leistungen nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) – Soziale Pflegeversicherung – in Anspruch genommen werden und wie sich die Struktur der Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen entwickelt hat.

Die Statistik setzt sich aus zwei Erhebungen zusammen:

  1. Befragung der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen.
  2. Befragung der Spitzenverbände der Pflegekassen und des Verbandes der privaten Krankenversicherungen. Die Verbände liefern Informationen zu den Empfängerinnen und Empfängern von Pflegegeldleistungen.

Welche Daten werden in der niedersächsischen Pflegestatistik erfasst und aus welchen Quellen stammen die Daten?

1. Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen

Auskunftspflichtig im Rahmen dieser Erhebung sind alle Träger von Pflegediensten oder Pflegeheimen in Niedersachsen. Erfragt werden Daten über die Pflegeeinrichtungen, das Personal und die betreuten Pflegebedürftigen.

Gemäß § 2 Erhebungsmerkmale Abs. 1 Pflegestatistik-Verordnung (PflegeStatV) werden für die Pflegeeinrichtungen folgende Merkmale erfasst:

  • Art der Pflegeeinrichtung und der Trägerschaft,
  • in der Pflegeeinrichtung tätige Personen nach Geschlecht, Geburtsjahr, Beschäftigungsverhältnis, Tätigkeitsbereich (einschließlich Beschäftigungsumfang in der Pflege) und Berufsabschluss sowie zusätzlich bei Auszubildenden und Umschülern Art der Ausbildung und das Ausbildungsjahr,
  • Zahl und Art der Pflegeplätze,
  • betreute Pflegebedürftige nach Geschlecht, Geburtsjahr, Grad der Pflegebedürftigkeit,
    • bei stationär betreuten Pflegebedürftigen auch die Art der in Anspruch genommenen Pflegeleistung,
    • bei ambulant betreuten Pflegebedürftigen die Postleitzahl des Wohnorts sowie
    • bei vollstationär betreuten Pflegebedürftigen die Postleitzahl des Wohnorts vor Einzug in das Pflegeheim,
  • an die Pflegeeinrichtung nach Art und Höhe der Pflegeleistung zu zahlenden Entgelte für
    • allgemeine Pflegeleistungen nach Pflegegraden und
    • Unterkunft und Verpflegung.

2. Pflegegeldempfängerinnen und -empfänger

Um zuverlässige und umfassende Daten zur häuslichen Pflege zu erhalten, werden in dieser Statistik alle Pflegebedürftigen erfasst, die zum Stichtag 31. Dezember in Niedersachsen Pflegegeldleistungen erhalten haben. Dazu erhebt das Statistische Bundesamt Daten von den Spitzenverbänden der Pflegekassen und stellt die Daten für Niedersachsen dem Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) zur Verfügung.

Die Erhebungsmerkmale für Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeldleistungen bei den Erhebungen nach § 2 Abs. 2 PflegeStatV sind:

  • Art des Leistungsträgers - zum Beispiel Orts- oder Betriebskrankenkassen - und des privaten Versicherungsunternehmens,
  • Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeldleistungen nach § 37 oder § 38 des SGB XI sowie von Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des SGBXI, die dem Pflegegrad 1 zugeordnet sind, und Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die keine Leistungen der Pflegeversicherung im Kostenerstattungsverfahren nach § 45b des SGB XI in Anspruch nehmen, nach
    • Geschlecht,
    • Geburtsjahr,
    • Postleitzahl des Wohnortes und
    • Grad der Pflegebedürftigkeit.

Was wird nicht in der Pflegestatistik für Niedersachsen erfasst?

Nicht in die niedersächsische Pflegestatistik einbezogen werden Krankenhäuser oder stationäre Einrichtungen, in denen die medizinische Vorsorge oder Rehabilitation, die berufliche oder soziale Eingliederung, die schulische Ausbildung oder die Erziehung von Kranken oder von Menschen mit Behinderungen der hauptsächliche Zweck der Einrichtung ist. Sie zählen nach dem SGB XI nicht zu den Pflegeeinrichtungen.

Zudem ist Pflegepersonal nicht in der Erhebung zu berücksichtigen, wenn es:

  • von Fremdfirmen stammt,
  • sich vollständig in Elternzeit befindet,
  • ausschließlich außerhalb der wirtschaftlich selbstständigen Einheit arbeitet (gemeint sind Personen in der ergänzenden Pflege, z. B. Logopädinnen und Logopäden, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten),
  • ausschließlich Leistungen erbringt, die im Sinne des Landesrechts zu den anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag gehören,
  • Entschädigungen nach § 16d SGB II erhält (sogenannte 1-Euro-Jobs).

Pflegebedürftige werden nicht in der Pflegestatistik Niedersachsen berücksichtigt, wenn sie:

  • keinen Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt haben oder ihr Antrag abgelehnt worden ist,
  • Empfängerinnen oder Empfänger von anderen Sozialleistungen sind,
  • Empfängerinnen oder Empfänger in Behinderteneinrichtungen sind,
  • ausschließlich Leistungen erhalten, die im Sinne des Landesrechts zu den anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag gehören.

Wie oft werden die Daten der Pflegestatistik in Niedersachsen aktualisiert und wozu werden sie genutzt?

Die Pflegestatistik wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder seit Dezember 1999 alle zwei Jahre durchgeführt. Der Stichtag für die Erhebung bei den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ist der 15. Dezember des Erhebungsjahres. Die Pflegegeldleistungen werden zum Stichtag 31. Dezember erhoben. Die Ergebnisse liegen in der Regel Ende des dem Berichtsjahr folgenden Jahres vor.

Die Pflegestatistik in Niedersachsen dient insbesondere dazu, die Situation in Pflegeeinrichtungen – auch auf regionaler Ebene – abzubilden. Ziel der Statistik ist es, Daten zur Nachfrage nach pflegerischer Versorgung in Niedersachsen sowie dem vorhandenen Angebot zu gewinnen und so eine Planungsgrundlage zu bieten.

Bund und Länder nutzen die Daten für die Weiterentwicklung des SGB XI. Andere Interessengruppen wie die Pflegekassen oder die Träger von Pflegeeinrichtungen können zudem anhand der Statistik regionale Informationen über den Stand der Pflege in Niedersachsen gewinnen.

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