Frau Starck
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Personenbeförderung in Niedersachsen
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Wie viele Personen fahren mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in Niedersachsen? Wie viele Unternehmensfahrten gibt es im gewerblichen Personennah- und Omnibusfernverkehr? Wie hoch sind die Beförderungsleistungen mit der Eisenbahn, Straßenbahn oder auch Omnibussen in Niedersachsen?
Unter Personenverkehr versteht man die Beförderung von Menschen zwischen verschiedenen Orten. Er schafft damit eine wichtige Voraussetzung für Arbeit, Bildung, Einkauf, Freizeit und vieles mehr.
Beim Personenverkehr wird zwischen dem Individualverkehr und öffentlichen Verkehr unterschieden. Unter Individualverkehr werden Fahrten und Wege des Personenverkehrs zusammengefasst, bei denen die Verkehrsteilnehmerin bzw. der Verkehrsteilnehmer die freie Wahl der Fortbewegungsart (z. B. Auto, Motorrad, Fahrrad, Pedelec oder auch Sportgeräte wie Inlineskates etc.), der Fortbewegungszeit und der Fortbewegungsstrecke besitzt.
Zum öffentlichen Verkehr gehört der öffentliche Personenfernverkehr, also Fahrten mit einer mittleren Reiseweite von über 50 km, beispielsweise in Fernzügen oder Fernbussen. Der Rest wird dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zugeordnet. Unter ÖPNV wird die Beförderung von Personen mittels Omnibus, Straßenbahn, S-Bahn, Zügen oder anderen Kraftfahrzeugen im Linienverkehr verstanden. Die Fahrten übersteigen in der Regel nicht eine Strecke von 50 km oder eine Fahrzeit von einer Stunde.
Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) berichtet mit der amtlichen Personenverkehrsstatistik über den gewerblichen Personennah- und Omnibusfernverkehr mit Eisenbahnen, Straßenbahnen und Omnibussen in Niedersachsen. Die Daten für die Personenbeförderungsstatistik werden vierteljährlich, jährlich und fünfjährlich erhoben.
Die Vierteljahreserhebung dient dabei insbesondere der kurzfristigen Beobachtung der Entwicklung. Hier werden große Unternehmen, die über 95% der Fahrgäste befördern, befragt. Mit ihr können für eine Konjunkturbeobachtung qualitativ ausreichende Ergebnisse erstellt werden.
Mit den Daten der Jahreserhebung können insbesondere die Entwicklung und Strukturen der verschiedenen Personenverkehre in Niedersachsen beobachtet werden.
Fünfjährlich werden zusätzlich zu den Merkmalen der Jahreserhebung Informationen zur Infrastruktur, Verkehrsmittelausstattung und zu den Beschäftigten erhoben, die wichtige Voraussetzungen der Leistungserbringung im Personenverkehr darstellen.
Welche Daten werden zur Personenbeförderung in Niedersachsen erfasst und aus welchen Quellen stammen diese?
Zur Erhebungsgesamtheit bzw. zu den Erhebungseinheiten zählen Unternehmen, die öffentlichen Personennahverkehr mit Eisenbahnen oder Straßenbahnen (Schienennahverkehr) oder Personennah- oder Personenfernverkehr mit Omnibussen betreiben, sofern mindestens 250.000 Fahrgäste im Jahr befördert wurden.
Inhaltsschwerpunkte der vierteljährlichen Erhebung
Bei der vierteljährlichen Erhebung zur Personenbeförderung in Niedersachsen werden folgende Daten erhoben: Die Zahl der Unternehmen, Fahrgäste und Beförderungsleistung im Eisenbahnnahverkehr und im Straßenbahnverkehr sowie im Liniennah- und Linienfernverkehr mit Omnibussen nach Eigentumsverhältnissen. Die Beförderungsleistung umfasst die gemessenen Personenkilometer. Diese werden durch Multiplikation der Zahl der Fahrgäste mit deren durchschnittlicher mittlerer Reiseweite errechnet. Mehr dazu lesen Sie in den methodischen Hinweisen.
Jährliche Erhebungsmerkmale
Jährlich erhebt das LSN bei allen Großunternehmen mit mindestens 250.000 Fahrgästen und bei Stichprobenunternehmen mit weniger als 250.000 Fahrgästen in Niedersachsen:
- das Land des Unternehmenssitzes und die Eigentumsverhältnisse am Unternehmen,
- die Zahl der Fahrgäste, die Beförderungsleistung, die Fahrleistung und das Beförderungsangebot im Schienen- und Liniennahverkehr nach Art des Verkehrsmittels und im Gelegenheitsnahverkehr (hierzu zählen Stadtrundfahrten, Ausflugsfahrten und Mietomnibusverkehre,
- die Zahl der Fahrgäste im Ausbildungsverkehr – also Fahrgäste, die Zeit- oder sonstige Fahrausweise für Schüler/-innen, Studierende und Auszubildende nutzen – nach Art des Verkehrsmittels und nach Art des Ausbildungsverkehrs (Schüler- und Ausbildungsverkehr, mit freigestellten Schülerverkehr),
- die direkten Beförderungseinnahmen und Einnahmen aus den Beförderungen im Ausbildungsverkehr, die im Schienen- und Liniennahverkehr sowie im freigestellten Omnibusverkehr erfolgen,
- die Fahrleistung im städtischen Verkehr sowie die Fahrleistung im Auftragsverkehr (für das auskunftspflichtige Unternehmen erbrachte Fahrleistungen durch ein Subunternehmen) im Schienen- und Liniennahverkehr nach Art des Verkehrsmittels,
- im Fernverkehr mit Omnibussen nach Linien- und Gelegenheitsverkehr
- die Zahl der Fahrgäste und die Beförderungsleistung nach Hauptverkehrsverbindungen, die Fahrleistung und das Beförderungsangebot nach In- und Ausland,
- die Zahl der Fahrgäste nach Art der Reisen im Gelegenheitsfernverkehr,
- jährlich bei allen Großunternehmen:
- die Beförderungsleistung im Schienen- und Liniennahverkehr nach Ländern sowie
- die Fahrleistung im Schienen- und Liniennahverkehr nach Kreisen.
Fünfjährliche Erhebung im Personenverkehr
Bei den fünfjährlichen Erhebungen werden bei allen Unternehmen für die Personenbeförderungsstatistik neben den jährlichen Merkmalen zusätzlich folgende Daten erhoben:
- die Linienlängen des Nahverkehrs nach Art des Verkehrsmittels und nach Ländern,
- die Zahl der Linien des Nahverkehrs nach Art des Verkehrsmittels,
- die Zahl und Platzkapazität der Schienenfahrzeuge nach Art der Fahrzeuge sowie Zahl und Platzkapazität der Omnibusse nach Einsatzarten,
- die Zahl der Beschäftigten nach Art des Verkehrsmittels und nach Einsatzarten.
Was wird nicht in der niedersächsischen Personenbeförderungsstatistik erfasst? Wo liegen die Grenzen?
Die auskunftgebenden Unternehmen schätzen die Daten zur Fahrgastzahl sowie den Beförderungsweiten (als Datengrundlage für die Beförderungsleistung) in Niedersachsen oftmals, da automatische Fahrgastzählsysteme nicht flächendeckend eingesetzt werden. Größere Unternehmen führen meist in regelmäßigen Abständen Fahrgastbefragungen durch und verfügen zum Teil über automatische Fahrgastzählsysteme.
Die Zahl der Fahrgäste sowie die Beförderungsleistung können die Verkehrsunternehmen nicht direkt aus den Fahrkartenverkäufen ableiten, weil viele Fahrgäste im Nahverkehr Zeitkarten wie z. B. Monatskarten nutzen. Die Corona-Pandemie erschwerte den niedersächsischen Unternehmen zudem die Schätzungen. Dies dürfte sich negativ auf die Genauigkeit der Ergebnisse im Nahverkehr ausgewirkt haben.
Zur Personenbeförderung in Niedersachsen werden keine regional tiefergehenden Ergebnisse als Länderergebnisse veröffentlicht.
Wozu dient die Statistik zur Personenbeförderung in Niedersachsen und wer nutzt diese?
Ziel der Personenbeförderungsstatistik ist das Gewinnen von zuverlässigen, aktuellen und bundesweit vergleichbaren Daten. Die Ergebnisse über das Verkehrsaufkommen in Niedersachsen sind Grundlage für verschiedene Maßnahmen der Gesetzgebung, Verwaltung und Verkehrswirtschaft. Deshalb sind die Daten für Bund, Länder und Gemeinden sowie für Verkehrsträger und -unternehmen von großer Bedeutung. Auch Entscheidungen zur Verbesserung des Transportangebotes lassen sich mit ausreichenden statistischen Informationen über die Struktur und die Entwicklung des Verkehrs sowie einzelner Verkehrsmittel fundiert treffen.
Hauptnutzer der Statistiken zur Personenbeförderung in Niedersachsen sind Verkehrsministerien, Parlamente, Aufgabenträger, Verbände und Unternehmen des Personenverkehrs und der Verkehrsträger sowie die Generaldirektion MOVE (Mobilität und Verkehr) der EU.
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