Frau Busse
Tel. 0511 9898-2447
Gemüseerhebung in Niedersachsen - Methodische Hinweise
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Die Gemüseerhebung erfasst jährlich im Herbst die Anbauflächen sowie die Erntemengen der bedeutendsten Gemüsearten in den folgenden Gruppen:
- Kohlgemüse,
- Blatt- und Stängelgemüse,
- Wurzel- und Knollengemüse,
- Fruchtgemüse,
- Hülsenfrüchte sowie
- sonstiges Gemüse und
- Erdbeeren.
Außerdem werden Angaben zum ökologischen und konventionellen Landbau sowie zum Anbau im Freiland und unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen erhoben. Befragt werden ausgewählte landwirtschaftliche Betriebe, die Gemüse, Erdbeeren oder deren jeweilige Jungpflanzen anbauen und über entsprechende Flächen von mindestens 0,5 Hektar im Freiland und/oder mindestens 0,1 Hektar unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschl. Gewächshäusern verfügen, unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht. Die Auswahl erfolgt zufällig anhand eines Stichprobenplans. Die Gemüseerhebung ist deshalb eine sogenannte repräsentative Erhebung. Für die ausgewählten Betriebe der Stichprobe besteht Auskunftspflicht.
Angaben zu Erdbeeren und Spargel werden aufgrund des frühen Erntezeitpunkts in einer Vorerhebung bereits im Juni erfragt. Die Daten dieser Vorerhebung fließen in die Ergebnisse der Haupterhebung im Herbst ein.
Betriebe, die auch zur Haupterhebung im Herbst berichten müssen, werden nochmals angeschrieben.
Die Gemüseerhebung wird auf der Grundlage des Agrarstatistikgesetzes durchgeführt.
Den aktuellen Fragebogen und den Stichprobenplan finden Sie bei den Informationen für Auskunftgebende.
In jedem vierten Jahr werden die Grundflächen der Betriebe, die Gemüse anbauen, in einer Totalerhebung erfasst – zuletzt im Jahr 2020.
Veröffentlichung der Ergebnisse
Die Ergebnisse der Gemüseerhebung werden nach der Erhebung im Frühjahr des folgenden Jahres auf Bezirksebene veröffentlicht. Durch die repräsentative Erhebung findet eine Hochrechnung der Ergebnisse auf die Gesamtheit der Betriebe, die Gemüse anbauen, statt. Die im Abstand von vier Jahren total erhobenen Daten zur Grundfläche müssen dann nicht hochgerechnet werden.
Befragung über das IDEV-Portal
Die Erhebung erfolgt mithilfe des sicheren Online-Meldeverfahrens IDEV - ''Internet-Datenerhebung im Verbund'' (Anleitung). Die Zugangsdaten werden den auskunftspflichtigen Betrieben vor der Erhebung postalisch zugesandt.
Weitere Informationen für Auskunftspflichtige finden Sie auf folgenden Seiten.