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Baumschulerhebung in Niedersachsen - Informationen für Auskunftgebende

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Eine Geschäftsfrau im Hintergrund schreibt mit einem Kugelschreiber "Information" in den Vordergrund. Bildrechte: LSN

Fragebogen

Im Rahmen der Baumschulerhebung befragt das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) alle Betriebe mit mindestens 0,5 Hektar Baumschulfläche.

Wurden Sie angeschrieben, bewirtschaften jedoch keine Fläche ab dieser Größe, beantworten Sie die Eingangsfrage im Erhebungsbogen bitte mit „nein“. So vermeiden Sie unnötige Rückfragen.

Nach § 93 Agrarstatistikgesetz ist jeder Betrieb zur Auskunft verpflichtet.

Den aktuellen Fragebogen finden Sie hier (pdf).

IDEV Onlinemeldeverfahren

Die Erhebung erfolgt mithilfe des Online-Meldeverfahrens IDEV - ''Internet-Datenerhebung im Verbund'' (Anleitung). Die Zugangsdaten werden den auskunftspflichtigen Betrieben postalisch vor der Erhebung zugesandt.

Weitere Informationen zum Verfahren und der gesetzlichen Grundlage finden Sie unter methodische Hinweise.

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