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Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR) - Jetzt an der LWR teilnehmen!

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Auf einem Block liegen ein Taschenrechner, ein Stift, Geldmünzen und ein Glas mit Geldmünzen. Im Hintergrund sind Icons zu sehen, die unter anderem Bildung, Konsum, Gesundheit und Kleidung symbolisieren. Bildrechte: ©tadamichi - stock.adobe.com

Die derzeitigen Laufenden Wirtschafts­rechnungen (LWR) finden von Januar 2024 bis Dezember 2027 statt. Dabei werden in Niedersachsen jährlich rund 1 000 Haushalte befragt. Sie können sich jederzeit für die Teilnahme an den LWR anmelden: Füllen Sie einfach die Teilnahme­erklärung online aus. Aus allen Anmeldungen zieht das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) dann eine Stichprobe, um repräsentative Ergebnisse zu erhalten. Die Auswahl der teilnehmenden Haushalte erfolgt quartals­weise. Die erste Auswahl erfolgt im Dezember 2023, dann im März 2024 usw.

Hier gelangen Sie zur Teilnahmeerklärung (zum Anmeldeportal

Wenn sich Ihr Haushalt für die LWR teilnahmebereit erklärt, können Sie im Zeitraum 2024 bis 2027 bis zu viermal mitmachen – jedoch maximal einmal pro Kalenderjahr. Das bedeutet, Haushalte, die z. B. für die Stichprobe der LWR 2024 ausgewählt werden, werden auch für die LWR 2025, 2026 und 2027 in der Stichprobe berücksichtigt. Sollte Ihr Haushalt in den Folgejahren nicht mehr teilnahmebereit sein, wird Ihr Haushalt möglichst durch einen anderen „ähnlichen“ Haushalt ersetzt. Somit können auch andere Haushalte jederzeit in die LWR-Stichprobe „nachrücken“. Es besteht damit für jeden angemeldeten Haushalt die Möglichkeit, im Zeitraum 2024 bis 2027 an den LWR teilzunehmen.

Wer kann bei der LWR mitmachen?

Um ein verlässliches Abbild der Gesellschaft zu gewährleisten, werden die LWR als sogenannte Quotenstichproben durchgeführt. Das bedeutet, vor Beginn der LWR wird für jedes Bundesland festgelegt, z. B. wie viele Paarhaushalte mit Kindern, wie viele Haushalte von Alleinerziehenden, wie viele Einpersonenhaushalte usw. für die Stichprobe benötigt werden. Wenn es schon genügend passende Haushalte gibt, wird Ihr Haushalt daher unter Umständen nicht sofort zur Teilnahme eingeladen. In diesem Fall besteht aber die Möglichkeit, dass Ihr Haushalt im Laufe der vier Erhebungsjahre bis 2027 „nachrückt“.

Besonderheit für Haushalte von Selbstständigen: Nach den gesetzlichen Vorgaben werden in die LWR 2024 keine Haushalte einbezogen, deren Haupteinkommensperson selbstständig tätig ist (Gewerbetreibende und selbstständige Landwirte und Landwirtinnen sowie freiberuflich Tätige). Erst im Jahr 2025 haben auch Selbstständige Haushalte wieder die Möglichkeit an der LWR teilnehmen.

Auf welchen Wegen kann ich teilnehmen und wie läuft die Befragung ab?

Erstmalig können die Teilnehmenden an den LWR per App auf mobilen Endgeräten und/oder über den Browser als Webanwendung (Web-App) teilnehmen. Damit können Befragte einfach und bequem ihre Angaben machen. Die erforderlichen Zugangsdaten erhalten die Teilnehmenden per Post. Es besteht aber auch die Möglichkeit, mittels Papierunterlagen teilzunehmen.

Ob per App oder „auf Papier“ – bei den LWR machen die teilnehmenden Haushalte Angaben zum Beispiel zu ihrer Haushaltszusammensetzung, Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern sowie ihrer Einkommenssituation. Jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren macht zudem Angaben zum Beispiel zur beruflichen oder schulischen Situation sowie zum eigenen Einkommen.

Kernstück der LWR sind Informationen über die Ausgaben von Haushalten. Daher geben die teilnehmenden Haushalte einen Monat lang an, wofür sie wieviel Geld ausgeben. Dabei kann jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren die eigenen Ausgaben zum Beispiel für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit festhalten oder eine Person dokumentiert die Ausgaben für mehrere beziehungsweise alle Haushaltsmitglieder. Für die vollständige und wahrheitsgemäße Teilnahme innerhalb der Frist erhalten die Haushalte eine Geldprämie in Höhe von 70 Euro als Dankeschön.

Wie werden die Daten geschützt?

Die übermittelten Daten unterliegen dem allgemeinen Datenschutz und der statistischen Geheimhaltung. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und anonymisiert nur für statistische Zwecke verwendet. Dabei wird unterschieden zwischen den Hilfsmerkmalen, also Angaben zu Namen und Anschrift der auskunftsgebenden Person sowie den Erhebungsmerkmalen, also den Antworten auf die gestellten Fragen.

Die Hilfsmerkmale und Erhebungsmerkmale werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen voneinander getrennt gespeichert und die Erhebungsmerkmale vor der Veröffentlichung auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet. So stellt das LSN sicher, dass Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Haushalte nicht möglich sind. Des Weiteren werden Merkmale mit zu niedrigen Fallzahlen nicht veröffentlicht. Spätestens mit dem Abschluss der Aufbereitung der Daten löscht das LSN die Hilfsmerkmale, die Erhebungsmerkmale sowie die Erhebungsunterlagen. Dann liegen in den Statistischen Landesämtern nur noch die anonymisierten und zusammengefassten Ergebnisse vor.

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