Frau Schwarze
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Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR) in Niedersachsen - Methodische Hinweise
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) werden von den Statistischen Landesämtern in Deutschland jährlich durchgeführt, die Erhebung basiert auf der Befragung privater Haushalte.
Die Rechtsgrundlage für die LWR ist das Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 708-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Juli 2016 (BGBl. I Seite 1773) geändert worden ist.
Die LWR ist eine sogenannte Quotenstichprobe. Das bedeutet, die teilnehmenden Haushalte werden nach einem vorgegeben Quotenplan systematisch ausgewählt. Für die Quotierung werden die Merkmale „Haushaltstyp“, „Erwerbstätigkeit der Haupteinkommensperson“ und die „Haushaltsnettoeinkommensklasse“ genutzt, auf Basis dieser wird eine zufällige Stichprobe teilnahmebereiter Haushalte für die Erhebung gezogen.
Seit 2005 wird die Stichprobe der LWR als Unterstichprobe der letzten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) in den einzelnen Statistischen Landesämtern gezogen. Die für die LWR ausgewählten Haushalte werden bis zur nächsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe als Stichprobe der LWR genutzt. In den Jahren in denen die EVS stattfindet, wird die LWR ausgesetzt. Fallen in einem Erhebungsjahr Haushalte aus, so werden diese durch befragungsbereite Reservehaushalte aus der letzten EVS ersetzt.
Nach Eingang der Daten der Laufenden Wirtschaftsrechnungen bereitet das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) diese auf und führt mehrfach Plausibilitätskontrollen durch. Schließlich übermittelt das LSN sie an das Statistische Bundesamt, wo sie zu einem Bundesdatensatz zusammengefügt werden. Die Daten werden schließlich mit Hilfe des Mikrozensus hochgerechnet.