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Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR) in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


LWR 2025 Bildrechte: Statistisches Bundesamt

Die Laufenden Wirtschafts­rechnungen (LWR) sind eine freiwillige Haushaltserhebung der amtlichen Statistik. Sie liefert Informationen über die Wohnverhältnisse privater Haushalte in Niedersachsen und ihre Ausstattung mit Gebrauchsgütern. Durch die LWR erfährt man, wie viel Geld den Haus­halten in Deutschland zur Verfügung steht und wofür sie es ausgeben.

Was sind die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR)?

Die LWR finden in den Jahren zwischen zwei Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) statt. Die EVS ist mit einem Stichprobenumfang von rund 80 000 Haushalten die größte freiwillige Haushaltserhebung der amtlichen Statistik in Deutschland. Sie wird alle fünf Jahre durchgeführt – zuletzt 2023. Dabei machen die Haushalte Angaben zu ihren Einnahmen und Ausgaben, ihrem Geld- und Immobilienvermögen sowie der Ausstattung mit ausgewählten Gebrauchsgütern. Mit den Ergebnissen der EVS wird der sogenannte Warenkorb berechnet, der die Basis für den Verbraucherpreisindex bzw. die Inflationsrate ist. Die Struktur des Warenkorbs wird aus den EVS-Daten generiert und mithilfe der LWR-Daten jährlich aktualisiert.

Die Teilnahme an den LWR ist freiwillig. Teilnahmebereite Haushalte können im Zeitraum 2024 bis 2027 bis zu viermal teilnehmen, jedoch maximal einmal pro Kalenderjahr. Die Erhebung wird als sogenannte Quotenstichprobe durchgeführt, um die Gesellschaft in Deutschland realistisch abzubilden. Deshalb achten die statistischen Ämter darauf, dass aus jeder Gruppe von Haushalten genügend teilnehmen: Von gering- bis gutverdienenden Haushalten und von Einpersonen- bis Mehrpersonenhaushalten. Allerdings werden nach den gesetzlichen Vorgaben in die LWR keine Haushalte von Selbstständigen (Gewerbetreibende und selbstständige Landwirte und Landwirtinnen sowie freiberuflich Tätige) einbezogen.

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) zieht aus allen Anmeldungen eine Stichprobe und informiert die Haushalte frühzeitig über die Teilnahme. Dabei besteht die Möglichkeit, dass ein Haushalt nicht innerhalb des ersten Quartals, sondern erst im Laufe des Erhebungsjahres in die Stichprobe gezogen wird. Für die vollständige und wahrheitsgemäße Teilnahme erhalten Haushalte als Dankeschön eine Prämie von 70 Euro.

Alle Angaben unterliegen den Datenschutzbestimmungen sowie dem Bundesstatistikgesetz (BstatG) in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG), alle Angaben werden also streng vertraulich behandelt. Die personenbezogenen Daten, die sogenannten Hilfsmerkmale – darunter fallen beispielweise der Name und die Anschrift des Haushaltes – werden von den Erhebungsmerkmalen, also den Angaben der Haushalte aus den Fragebogen getrennt, da sie nur der Organisation der Erhebung dienen. Für die statistischen Zwecke werden ausschließlich die Erhebungsmerkmale verwendet und auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet.

Wie werden die Daten bei den teilnehmenden Haushalten erhoben?

Erstmalig können die Teilnehmenden an den LWR per App auf mobilen Endgeräten und/oder über den Browser als Webanwendung (Web-App) teilnehmen. Damit können Befragte einfach und bequem ihre Angaben machen. Die erforderlichen Zugangsdaten erhalten die Teilnehmenden per Post. Es besteht aber auch die Möglichkeit, mittels Papierunterlagen teilzunehmen.

Ob per App oder „auf Papier“ – bei den LWR machen die teilnehmenden Haushalte Angaben zum Beispiel zu ihrer Haushaltszusammensetzung, Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern sowie ihrer Einkommenssituation. Jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren macht zudem Angaben zum Beispiel zur beruflichen oder schulischen Situation sowie zum eigenen Einkommen.

Kernstück der LWR sind Informationen über die Ausgaben von Haushalten. Daher geben die teilnehmenden Haushalte einen Monat lang an, wofür sie wieviel Geld ausgeben. Dabei kann jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren die eigenen Ausgaben zum Beispiel für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit festhalten oder eine Person dokumentiert die Ausgaben für mehrere beziehungsweise alle Haushaltsmitglieder. Für die vollständige und wahrheitsgemäße Teilnahme innerhalb der Frist erhalten die Haushalte eine Geldprämie in Höhe von 70 Euro als Dankeschön.

Der Unterschied zur EVS

Die LWR wurde bis 2007 jährlich durchgeführt, die EVS seit 1962/63 nur alle fünf Jahre. Durch die Harmonisierung beziehungsweise die methodische Anpassung der LWR an die EVS werden die LWR seit 2008 während eines EVS-Jahres ausgesetzt.

Die Erhebungen unterscheiden sich zudem in der Anzahl der teilnehmenden Haushalte und deren Haushaltstypen. Während für die EVS in Niedersachsen rund 8.000 Haushalte gesucht werden, werden bei der deutlich kleineren Stichprobe LWR nur rund 1000 Haushalte jährlich befragt. Bei der EVS haben auch Haushalte von Selbstständigen und Landwirten/-innen die Möglichkeit zur Teilnahme, während diese bei der LWR nicht berücksichtigt werden.

Wozu dienen die Daten der LWR in Niedersachsen und wer nutzt sie?

Die Daten dienen vorrangig der Ermittlung des Feinwägungsschemas des Verbraucherpreisindexes. Weiterhin stellen die LWR wichtige Daten zur Beurteilung der Einkommenssituation und den Verbrauchsverhältnissen der niedersächsischen Gesamtbevölkerung und ihrer verschiedenen Gruppen zur Verfügung.

Die Nachfrage der privaten Haushalte nach Konsumgütern stellt einen entscheidenden Faktor im Wirtschaftsleben dar. Ausreichende Informationen darüber sind eine unerlässliche Voraussetzung nicht nur für eine sachgerechte staatliche Konjunktur- und Strukturpolitik, sondern auch für die Produktions- und Absatzplanung der Unternehmen. Die Daten der LWR werden außerdem in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für Schätzungen wie Aggregate des Bruttoinlandsprodukts und weitere wichtige volkswirtschaftliche Gesamtgrößen benötigt.

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