Herr Schünemann
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Landwirtschaftszählung - Methodische Hinweise
Landesamt für Statistik Niedersachsen
Die Landwirtschaftszählung in Niedersachsen erfasst grundlegende Merkmale der Agrarstruktur wie Bodennutzung, Viehbestand, Rechtsform, Eigentums- und Pachtverhältnisse der landwirtschaftlich genutzten Fläche, Pachtpreise, Bewässerung, Beschäftigtenstruktur und Erwerbscharakter (Haupt- oder Nebenerwerb).
Grundlage der Landwirtschaftszählung ist die Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (EG) - Nummer 2018/1091 - bis 2018 EU-Verordnung 1166/2008.
Die Landwirtschaftszählung wird in 10-jährigem Abstand in jedem EU-Mitgliedsstaat durchgeführt. In Deutschland liegt der Erhebung das Agrarstatistikgesetz zugrunde. Sie ist deshalb eine Pflichterhebung.
Für die Landwirtschaftszählung werden die meisten Informationen durch die Befragung der Betriebe erhoben (Primärdaten), zudem kann ein Teil der Informationen durch Verwaltungsdaten (Sekundärdaten) gewonnen werden. Das Heranziehen von Verwaltungsdaten soll zur Entlastung der auskunftspflichtigen Betriebe beitragen. So müssen vom Betrieb nur Fragen beantwortet werden, die nicht bereits in anderen Verwaltungsdaten enthalten sind. Dadurch wird der Fragebogen kürzer. Die Sekundärdaten beinhalten Informationen aus dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS), dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Die Erhebung ist eine Vollerhebung, das heißt jeder landwirtschaftliche Betrieb wird befragt, der über den Erfassungsgrenzen liegt. Eine Stichprobe der auskunftspflichtigen Betriebe erhält einen erweiterten Erhebungsbogen mit Fragen zu weiteren Themen.
Der Fragebogen der Stichprobenbetriebe beinhaltet zusätzliche Fragen zu Haltungsverfahren bei Rindern, Schweinen und Legehennen, Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdünger sowie weitere Fragen zu Arbeitskräften, Einkommenskombination, Gewinnermittlung und Umsatzbesteuerung.
Hier können Sie sich den Fragebogen der aktuellen Landwirtschaftszählung ansehen:
Erfassungsgrenzen
Um kleinere Betriebe zu entlasten, wird erst ab einer bestimmten Betriebsgröße befragt. Die Erfassungsgrenzen liegen bei:
- 5,0 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche,
- 0,5 ha Hopfen, Tabak, Obstanbau-, Reb-, Baumschulfläche und/oder Gemüse oder Erdbeeren im Freiland,
- 1,0 ha Dauerkulturfläche im Freiland,
- 0,3 ha Blumen oder Zierpflanzen im Freiland,
- 0,1 ha Kulturen unter hohen Begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern oder Produktionsfläche für Speisepilze,
- 10 Rinder, 50 Schweine, 10 Zuchtsauen, 20 Schafe, 20 Ziegen oder 1.000 Haltungsplätze für Geflügel.
Im Lauf der Jahre fand immer wieder eine Anpassung der Erfassungsgrenzen an aktuelle strukturelle Gegebenheiten statt.
Veröffentlichung der Ergebnisse
Im Verlauf der Erhebung findet eine Plausibilitätsprüfung der gemeldeten Daten statt. Im Anschluss werden die Daten zum Beispiel in Form von Tabellen, Karten und Fachbeiträgen zu Ergebnissen aufbereitet. Die Einzelangaben unterliegen dabei der statistischen Geheimhaltung.
Die Ergebnisse reichen bei allgemein erhobenen Daten bis auf Gemeindeebene und werden im Anschluss nach statistischer Geheimhaltung veröffentlicht. Repräsentativ erhobene Merkmale können auf Landes bzw. NUTS2-Ebene (Klassifizierung Statistischer Regionen durch die EU, NUTS2 entspricht grob früheren Regierungsbezirken) herausgegeben werden. Mit ersten Ergebnissen ist im Frühjahr des auf die Erhebung folgenden Jahres zu rechnen.
Befragung über das IDEV-Portal
Die Befragung der Betriebe findet online über das sogenannte IDEV-Portal statt. Die Zugangsdaten werden den auskunftspflichtigen Betrieben postalisch zugesandt. Sollte für einen auskunftspflichtigen Betrieb die Online-Meldung nicht möglich sein, zum Beispiel keine Internetverbindung oder technische Ausstattung vorhanden, kann ein Papierbogen angefordert werden.
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