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Bodennutzung in Niedersachsen - Methodische Hinweise

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Frau im Hintergrund fügt Balken zu einem Diagramm im Vordergrund hinzu Bildrechte: LSN

Die Bodennutzungshaupterhebung (BO) erfasst jährlich im Zeitraum März bis Mai die Hauptnutzungs- und Kulturarten der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) in Niedersachsen. Die BO beinhaltet Daten über die Anbauflächen auf dem Ackerland, über Dauerkulturen und das Dauergrünland, die Erzeugung von Speisepilzen und sonstige Flächen landwirtschaftlicher Betriebe.

Der BO liegt das Agrarstatistikgesetz zugrunde. Diese Pflichterhebung wird in allen Ländern der Europäischen Union durchgeführt.

Die Erhebungsmerkmale werden – wenn verfügbar – durch Verwaltungsdaten (Sekundärdaten) aus dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) ermittelt. Daher werden nur Betriebe befragt, die keinen ANDI-Antrag (Agrarförderung Niedersachsen Digital) gestellt haben (Primärdaten). Das Heranziehen von Verwaltungsdaten soll zur Entlastung der auskunftspflichtigen Betriebe beitragen. Es handelt sich bei der BO um eine repräsentative Erhebung.

In manchen Jahren wird die BO als Vollerhebung durchgeführt. Dies geschieht in den Durchführungsjahren der Landwirtschaftszählung oder der Agrarstrukturerhebung.

Den Fragebogen (Jahr) können Sie auf der Steite der Informationen für Auskunftgebende einsehen.

Erfassungsgrenzen

Um kleinere Betriebe zu entlasten, werden sie erst ab einer bestimmten Betriebsgröße befragt. Die Erfassungsgrenzen liegen bei:

  • 5,0 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche,
  • 0,5 ha Hopfen, Tabak, Obstanbau-, Reb-, Baumschulfläche und/oder Gemüse oder Erdbeeren im Freiland,
  • 1,0 ha Dauerkulturfläche im Freiland,
  • 0,3 ha Blumen oder Zierpflanzen im Freiland,
  • 0,1 ha Kulturen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern oder Produktionsfläche für Speisepilze,
  • 10 Rinder, 50 Schweine, 10 Zuchtsauen, 20 Schafe, 20 Ziegen oder 1.000 Haltungsplätze für Geflügel.

Im Laufe der Jahre fand immer wieder eine Anpassung der Erfassungsgrenzen an aktuelle strukturelle Gegebenheiten statt.

Veröffentlichung der Ergebnisse

Erste vorläufige Ergebnisse werden im Juli des Erhebungsjahres zur Verfügung gestellt. Im Herbst des Erhebungsjahres können endgültige Ergebnisse für erste Themenkomplexe veröffentlicht werden. Im Anschluss an jede Erhebung findet eine Aufbereitung der Ergebnisse in Form von Tabellen, Karten und Fachbeiträgen statt. Die Einzelangaben unterliegen dabei der statistischen Geheimhaltung.

Die Ergebnisse werden auf Landesebene und Kreisebene veröffentlicht.

Befragung über das IDEV-Portal

Die Erhebung erfolgt mithilfe des sicheren Onlinemeldeverfahrens IDEV - ''Internet-Datenerhebung im Verbund'' (Anleitung). Die Zugangsdaten werden den auskunftspflichtigen Betrieben postalisch zugesandt.

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