Herr Adler
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Aquakultur und Fischerei in Niedersachsen – Methodische Hinweise
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Die Erhebung über die Erzeugung in Aquakulturbetrieben, kurz Aquakulturstatistik, gliedert sich in zwei Teile: Die Erzeugungserhebung (AQE) und die Preiserhebung (AQP), die unabhängig voneinander erfasst werden.
Erzeugungserhebung
Bei der Erzeugungserhebung in niedersächsischen Aquakulturbetrieben werden alle Betriebe ab einer bestimmten Größe befragt. Der Schwerpunkt der Erhebung liegt auf der Erfassung von Art und Gewicht der Gesamtmenge der in Aquakultur erzeugten Speisefische, Krebse und Weichtiere. Die AQE wird bundesweit jährlich von Januar bis März durchgeführt. Alle drei Jahre erfolgt eine Erweiterung der Fragebogen um Fragen zur Struktur der Aquakulturbetriebe.
Erfassungsgrenzen
Befragt werden alle Betriebe ab einer Größe von:
- mindestens 0,3 ha Gesamtgewässerfläche der Teiche (ohne Forellenteiche),
- mindestens 200 m³ Gesamtanlagenvolumen der Forellenteiche, Becken und Fließkanäle
sowie Betriebe mit
- unternehmerischer Tätigkeit mit dem Ziel der Produktionssteigerung (z. B. durch Zufütterung, Teichdüngung oder Schutz vor natürlichen Feinden),
- Muschelfischerei.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Wasserorganismen Eigentum des Betriebsinhabers/der Betriebsinhaberin sind.
Die Erfassungsgrenzen wurden im Jahr 2016 für das Berichtsjahr 2015 eingeführt, daher lassen sich die Ergebnisse von 2014 und vorher nur bedingt mit denen ab 2015 vergleichen.
Die Durchführung dieser amtlichen Statistik ergibt sich aus § 68b Abs. 1 Nr. 1 AgrStatG.
Die Erhebungsmerkmale für die jährliche Statistik sind in § 68b Abs. 2 Nr. 1 lit. a-c AgrStatG und für die Strukturerhebung aus § 68b Abs. 2 Nr. 2 AgrStatG festgelegt.
Preiserhebung
Die Preiserhebung in Aquakulturbetrieben (AQP) ist eine Stichprobenerhebung. Sie erfasst die erzielten Preise (Erlöspreise) nach biologischer Art, Aufzuchtform und Vermarktungsweg. Sie wird deutschlandweit bei bis zu 500 Betrieben erhoben, die nach mathematisch-statistischen Methoden ausgewählten worden sind. Davon entfallen etwa 40 Betriebe auf Niedersachsen. Die AQP erfolgt jährlich von März bis Juni. Diese Daten werden an Eurostat übermittelt und auf Ebene der EU-Länder veröffentlicht.
Die Durchführung dieser amtlichen Statistik sowie die Größe der Stichprobe ergeben sich aus § 68b Abs. 1 Nr. 2 AgrStatG.
Die Erhebungsmerkmale sind in § 68b Abs. 2 Nr. 1 lit. d AgrStatG festgelegt.
Die Aquakulturstatistik erfasst nicht alle in Niedersachsen aufgezogenen Fische, sondern nur solche, bei denen die Wasserorganismen mit dem Ziel der Produktionssteigerung gehalten und verkauft werden. Nicht einbezogen sind reine Angelteichbetriebe (Angelparks) und Aquarien- oder Zierarten.
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