Herr Adler
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Aquakultur und Fischerei in Niedersachsen - Informationen für Auskunftgebende
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Die Erhebung über die Aquakulturerzeugung in Niedersachsen erfolgt mithilfe des Onlinemeldeverfahrens IDEV – „Internet-Datenerhebung im Verbund“.
Die Unterlagen mit den Zugangsdaten und Hinweisen zum Verfahren werden den teilnehmenden Betrieben per Post zugesandt. Sollte eine Online-Meldung nicht möglich sein, zum Beispiel weil keine Internetverbindung oder technische Ausstattung vorhanden ist, kann die Meldung telefonisch oder über einen Papierbogen per Post oder Fax erfolgen.
Weitere Informationen zum Verfahren und zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie unter methodische Hinweise.
Information zu häufig gestellten Fragen finden Sie im Folgenden – Stichworte
- Auskunftspflicht
- Verluste durch Kormoran und Fischotter
- Mehrwertsteuer
- Beckentiefe
- Goldforelle
- Angelteiche
Ist mein Betrieb überhaupt für die Aquakulturstatistik auskunftspflichtig?
Wenn Ihr Betrieb einen Fragebogen vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) erhalten hat, sind Sie verpflichtet diesen auszufüllen und an uns zurückschicken. Anhand der ersten Fragen wird im Fragebogen geprüft, ob Sie berichtspflichtig sind oder nicht. Die Steuerung des IDEV-Programms hilft Ihnen durch die Fragen und leitet Sie zu den Informationen, wie Sie weiter vorgehen müssen.
Falls Sie Fragen zu den Erhebungsunterlagen und zur Auskunftspflicht haben, melden Sie sich bitte per Telefon oder E-Mail bei der in Ihrem Anschreiben genannten Kontaktperson.
Was soll ich angeben, wenn Kormorane oder Fischotter fast den gesamten Bestand vernichtet haben?
In einem solchen Falle geben Sie bitte die tatsächlich abgefischte Menge an, also die Menge, die von Kormoran und Fischotter verschont blieb. Bitte tragen Sie in der Erhebung unter Bemerkungen ein, dass Sie größere Verluste durch Fischräuber hatten. Durch diese Information vermeiden Sie weitere Rückfragen.
Ist der erzielte Preis mit oder ohne Mehrwertsteuer anzugeben?
Es gilt der Netto-Erlöspreis ohne Mehrwertsteuer, siehe auch die Erläuterung Nr. 5 zum Fragebogen „Preiserhebung in Aquakulturbetrieben“.
Ich weiß nicht, wie tief meine Becken sind.
Bei normalen Karpfen- und Forellenteichen kann man im Durchschnitt von 0,7 m bis 1 m Tiefe ausgehen (je nach Geländestruktur). Talstauteiche können in Dammnähe deutlich tiefer sein, Karpfenabwachsteiche in der Heide flacher. Ansonsten lässt sich die Tiefe eines Gewässers am besten mit einem Handlot (Lotleine mit Senkblei oder Lotstab) messen.
Unter welcher Bezeichnung soll ich die Goldforelle angeben?
Hier unterscheiden sich die Goldenen Regenbogenforelle bzw. Palomino-Forelle (Oncorhynchus mykiss) und die eigentliche Goldforelle (Oncorhynchus aguabonita), die im allgemeinen Sprachgebrauch beide als „Goldforelle“ bezeichnet werden.
Die Goldene Regenbogenforelle bzw. Palomino-Forelle ist eine Farbvariation der Regenbogenforelle ohne eigenen Alpha-3-Code. Sie gehört keiner eigenen Art oder Unterart an, sondern unterscheidet sich nur in der Schuppenfarbe. Die statistische Erfassung erfolgt daher, je nach Zuchtform, als Regenbogenforelle (TRR) oder Lachsforelle (ZZZ). Wenn man in Niedersachsen von Goldforelle spricht, ist normalerweise die Goldene Regenbogenforelle gemeint – im Zweifelsfall daher bitte diese Form angeben.
Die eigentliche Goldforelle ist eine eigene Fischart mit dem Alpha-3-Code ONA. Sie wird daher eigenständig erfasst. Teilweise wird noch die alte Bezeichnung Oncorhynchus mykiss aguabonita verwendet, wichtig ist der Namensbestandteil aguabonita. Sie ist in Niedersachsen ausgesprochen selten.
Die Alpha-3-Codes lassen sich bei Interesse in der ASFIS List of Species for Fishery Statistics Purposes der FAO nachschlagen. Diese enthält allerdings nur die englischen, französischen, spanischen, arabischen, chinesischen, russischen und wissenschaftlichen Namen der Fische. Der benötigte Alpha-3-Code steht im Feld 3A_CODE. Alle für die Statistik erforderlichen Codes erhalten Sie jedoch bereits mit dem Fragebogen.
Muss ich den Bestand unserer Angelteiche auch angeben?
Nein. Erfasst werden nur aquatische Organismen, die als Lebensmittel oder Rohstoff verkauft werden. Angelteiche gehören daher nicht zur Aquakulturstatistik, ebenso wenig die Zucht von Aquarien- oder Zierfischen. Als Angelteichbesitzer verkaufen Sie das Recht zu Angeln in einem besetzten Teich und nicht den Fisch selbst, Aquarien- oder Zierfische werden weder gegessen noch als Rohstoff verarbeitet.
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