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Modellrechnungen für den kommunalen Finanzausgleich in Niedersachsen auf Basis des Zensus 2022

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Ein Haus steht auf einer ausgeglichenen Holzwaage und auf der anderen Seite ist Geld aufgelegt. Bildrechte: ©Andrey Popov – stock.adobe.com

Warum eine Modellrechnung?

Am 25. Juni 2024 wurden die Einwohnerzahlen Niedersachsens auf Gemeindeebene auf Basis des Zensus 2022 veröffentlicht (Stichtag 15.05.2022). Diese Zahlen werden erstmals für den kommunalen Finanzausgleich im Jahr 2025 relevant (vgl. § 17 NFAG). Um die Auswirkungen der neuen Zahlen zu ermitteln, wurden zwei Modellrechnungen für den kommunalen Finanzausgleich 2024 mit den derzeit verfügbaren Daten durchgeführt.


Modellrechnung „ein Jahr Zensus“

Bei der Modellrechnung „ein Jahr Zensus“ wird die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner vom 30. Juni 2023 durch die Bevölkerungszahl am Zensus-Stichtag 15.05.2022 ersetzt.

Modellrechnung „ausschließlich Zensus“

Bei der Modellrechnung „ausschließlich Zensus“ wird nur die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner in Niedersachsen vom 15.05.2022 auf Basis des Zensus 2022 verwendet.

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